Gemeinderat 09.02.2021:
Mitschrift der WIP

Beginn: 19.00 Uhr

Abwesende Gemeinderäte:
FDP: Dr. Betz, Dr. Reich
GRÜNE: Wülleitner
SPD: Schönlein

Anwesende Gemeinderäte:
CSU: C. Eisenmann, U. Eisenmann, Dr. Most, J. Westenthanner, S. Westenthanner
Fraktionslos: Voit (kommt zu TOP 5)
GRÜNE: Dr. Bekk, Grasse, Hanny, Müller-Klug, Stöhr (kommt zu TOP 5)
SPD: Ptacek
WIP: Metz, Schuster, Vennekold, Zechmeister

plus 1. Bürgermeisterin Tausendfreund
-> einstimmig beschlossen entspricht 17 Stimmen (21–4)

Anwesend von der Verwaltung:
Baumgartner, Klein, Kotzur, Nagl, Rückerl, Schneider

 

TOP 1:
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Gemeinderatsmitglieder und der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates nach Art. 47 Abs. 2 GO

 

TOP 2:

Genehmigung der vorgelegten Tagesordnung

einstimmig genehmigt

 

TOP 3:

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 19.01.2021

einstimmig genehmigt

 

TOP 4:

Bürgerfragestunde

keine Fragen

 

TOP 5:

Nach- und Neupflanzungen von Bäumen im Gemeindegebiet Pullach für Naturschutz, Ortsbildverschönerung, Verbesserung des Mikroklimas und als Beitrag zur CO2-Reduzierung; Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 07.10.2019

Rückerl (Umweltamt): Stellt das neue Baum-Managementkonzept der Gemeinde vor. Ziel ist es, den gesamten Baumbestand der Gemeinde Pullach i. Isartal in den nächsten Jahren sukzessive in einen robusten, vielfältigen, artenreichen und klimaresistenten Bestand umzuwandeln, um auch langfristig für kommende Generationen einen Altbestand an Bäumen zu garantieren. Als erstes werden Lücken entlang von Straßen und in den Parks geschlossen. Als zweite Priorität werden Freiflächen, die aufgrund ihrer Größe und Lage geeignet sind, mit Bäumen ergänzend bepflanzt. Dabei soll es zu keiner Verwaldung kommen, da auch Freiflächen sowohl eine hohe ökologische Bedeutung als auch Lebensraumqualität für die Bevölkerung besitzen.

Rückerl erklärt Jetstream, Rossby-Effekt, Petoukhov-Effekt und ihre Auswirkungen auf das Klima weltweit und bis nach Pullach. Die Bäume in unserer Gemeinde müssen mit längeren Hitzeperioden und kalten Winterwinden zurechtkommen.
Zeigt Bilder von Bäumen in Pullach, die ersetzt werden müssen wegen Hitzeschäden, Pilzschäden und Alter. Vorhandene und geplante Versorgungsleitungen müssen vor jeder Pflanzung berücksichtigt werden. Es werden fast ausschließlich Exoten gepflanzt, die mit den klimatischen Veränderungen besser zurechtkommen.

Baumgartner (Umweltamt): Bereits jetzt haben wir eine große Bandbreite bei den Straßenbäumen im Gemeindegebiet. Das wird auch weiterhin so gehandhabt.

Rückerl: Es wird in Zukunft keine Alleen mit nur einer Baumart mehr geben, da diese weniger resistent sind. Der Teil des Gemeindewalds, der nicht Naturwaldreservat wird, soll mit Esskastanien aufgeforstet werden, der andere Teil, der Naturwaldreservat werden soll, erhält heimische, autochthone Pflanzungen. Klimaresistente Weißtannen sollen die steilen Isarhänge befestigen.
Kosten: 5.000 Euro für den Forst, 55.000 Euro für das Gemeindegebiet

Müller-Klug (GRÜNE): Wo gepflanzt werden soll, wird eine aktuelle Thematik bleiben. Am Rand der Seitnerfelder könnten z.B. Bäume gepflanzt werden. Jedoch sind nicht alle Freiflächen aufgrund ihres Untergrundes für Baumpflanzungen geeignet. Müssen weiterhin in den Blick nehmen, wenn auf Privatgrundstücken Bäume gefällt werden. Oft werden sogar ortsbildprägende und gesunde Bäume wegen Profitstreben gefällt. Maßnahmen prüfen, z.B. Einführung eines Katasters, finanzielle Strafen, Unterstützung von Pflanzungen in Privatgärten.

Zechmeister (WIP): Wildfrüchte von Bäumen im Bereich von Rad- und Fußwegen können im Herbst zu Problemen für Fußgänger und Radfahrer führen. Die Seitnerfelder sollen Festwiese bleiben und nur den einen oder anderen Baum erhalten.

Vennekold (WIP): Bei Ersatzpflanzungen auf Privatgrundstücken wurden bisher immer heimische, autochthone Pflanzen gefordert. Muss hier dann nicht auch umgedacht werden? Auch auf Privatgrundstücken muss Platz für Bäume bleiben, was bei kompletter Unterkellerung mit einer Tiefgarage nicht der Fall ist. Derzeit gilt Baurecht vor Baumrecht: Hier sollte ein Umdenken stattfinden.

Tausendfreund: Baurecht ist nicht das Thema heute. Wir müssen in Zukunft auch konsequent nachprüfen, ob Nachpflanzungsverpflichtungen von Privatleuten auch erfüllt werden.

Rückerl (Umweltamt): Eine Tiefgarage mit 1 m Überdeckung ist laut Baurecht keine Versiegelung. Hofft, dass das in Zukunft geändert wird.

Müller-Klug (GRÜNE): Autos und ihre Tiefgaragen beeinflussen unsere Entscheidungen. Es gibt mutige Länder in Europa, die Bußgelder dem Verdienst des Bestraften anpassen. Wie könnte eine Relation zum Grundstückswert zum Tragen gebracht werden?

Rückerl: Max. 50.000 Euro Bußgeld würden z.B. bei einem Naturdenkmal anfallen. Der monetäre Vorteil bestimmt das Bußgeld (i.d.R. 500 bis 5.000 oder 10.000 Euro). Novellierung liegt nicht bei der Kommune, sondern beim Bund oder Land.

Stöhr (GRÜNE): Bürger haben es auch selbst in der Hand. Mehr Engagement für die Bäume wäre schön.

Beschlussvorlage:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. auf Basis der Karten und Listen (siehe Sitzungsunterlagen) das Konzept für umfangreiche Baumpflanzungen auf gemeindeeigenen Flurstücken durch Neu- und Nachpflanzungen von klimaresistenten Baumarten umzusetzen und fortzuentwickeln,
2. im Gemeindewald auf geeigneten Standorten zur Verringerung der Gefahr von Hangrutschungen und Erosion klimaresistente und autochthone Forstpflanzen einzubringen und
3. für die Umsetzung entsprechende zusätzliche Mittel in Höhe von 60.000 Euro im laufenden Haushalt 2021 bereitzustellen.

einstimmig beschlossen

 

TOP 6:
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für den Tiefbau in der Habenschadenstraße

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat genehmigt die im Haushalt 2021 … anfallende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.694,28 Euro.

Begründung:
Im Zusammenhang mit dem Straßentiefbau in der Habenschadenstraße sind Kosten in Höhe von 100.694,28 Euro entstanden, die auf das Jahr 2016 zurückgehen. Hiervon sind 86.984,35 Euro nun zu entrichten. Ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 13.709,93 Euro kommt erst nach erfolgter Mängelbeseitigung zur Auszahlung. Weitere inhaltliche Ausführungen sind nichtöffentlich.
Aufgrund der erheblich verspäteten Rechnungsstellung durch das betreffende Tiefbau-Unternehmen wurden die benötigten finanziellen Mittel nicht im Haushaltsplan 2021 vorgesehen. Es handelt sich somit um eine überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle Tiefbau Habenschadenstraße, für die formal der Gemeinderat zuständig ist. Die Deckung erfolgt über Kosteneinsparung beziehungsweise Mittelreduzierung bei anderen Haushaltsstellen des Vermögenshaushalts.

Diskussion:
Vennekold (WIP): Handwerker-Rechnungen müssen binnen 2 Jahren nach Fertigstellung gestellt werden. Warum hier 4 Jahre? Und warum ist die Summe nicht im Haushalt eingestellt worden?

Kotzur (Bauamt): Hier gilt nicht das BGB, sondern die VOB. Verjährung beginnt demnach nach Ausstellung der Schlussrechnung, die Anfang 2020 gestellt wurde. Die Rechnung wurde im April 2020 freigegeben, zeitgleich wurden Schäden am Regenwasserkanal festgestellt. Das Zuordnen des Schadens und die Klärung haben sich bis in den Herbst 2020 hingezogen. Mittel waren im Haushalt 2020 vorgesehen und bis zuletzt konnte davon ausgegangen werden, dass die Zahlung noch 2020 erfolgen könnte. Es wurde dann vergessen, die Mittel für den Haushalt 2021 anzumelden. Der Gemeinde ist jedoch keinerlei Schaden entstanden durch die Verzögerung.

C. Eisenmann (CSU): Bei welchen Haushaltsstellen werden die 100.000 Euro reduziert?

Schneider (Kämmerer): Haushaltsstelle steht absichtlich nicht genau drin, weil der Vermögenshaushalt eine Art Wunschliste ist, von der erfahrungsgemäß nur ein Teil abgearbeitet wird. Die 100.000 Euro werden nicht den Ansatz des Haushalts gefährden.

einstimmig

 

TOP 7:

Weitere Ausrüstung der Grundschule und Mittelschule mit HEPA-Luftfiltergeräten gemäß erweitertem Förderungsprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Beschlussvorschlag:
Es bleibt bei der bisherigen Beschlusslage, dass nur schlecht zu lüftende Klassenzimmer und Fachräume mit mobilen HEPA-Filtergeräten ausgestattet werden.
Die erweiterte Fördermöglichkeit des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultur für gut zu lüftende Klassen- und Fachräume wird nicht in Anspruch genommen.
Die Mittel sind im Haushalt nicht vorgesehen und wären extra zu genehmigen.

Begründung:
Seit dem 25.01.2021 können Schulaufwandsträger beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus erneut Förderanträge für mobile HEPA-Luftfiltergeräte für Klassen- und Fachräume einschließlich Lehrerzimmer unabhängig von ihrer Belüftungsmöglichkeit stellen.
Unter Berücksichtigung der letzten Bestellung für HEPA-Filtergeräte (3.700 Euro brutto pro Stück) und dem voraussichtlichen Förderbetrag von 0 bis 1.750 Euro je Raum wären mit Kosten von etwa
– 45.000 bis 85.000 Euro für die Josef-Breher-Mittelschule (23 Räume) und
– 41.000 bis 78.000 Euro für die Grundschule (21 Räume)
zu rechnen.
Die Kosten-Nutzen-Gegenüberstellung sollte ausführlich diskutiert werden, da bei einer Bestellung nach vergaberechtlichen Vorgaben erst mit einer Lieferung der zusätzlichen Filtergeräte nach dem Winter ab Mitte März 2021 gerechnet werden kann.
Darüber hinaus wurden alle Klassen- und Fachräume von einem Fachplaner für raumlufttechnische Anlagen in Zusammenarbeit mit einem Bauphysiker bis Ende 2020 geprüft und die Fensterlüftung als ausreichend bewertet.
Die mobilen Luftfiltergeräte ersetzen nicht das Lüften, welches über die CO2-Ampeln angezeigt wird. Diese Ampeln zeigen die CO2-Konzentration an. Durch das Aufstellen der Filtergeräte können lediglich die Lüftungsintervalle etwas verlängert werden, was gegebenenfalls im Winter angenehmer ist.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wird der Landkreis in den Zweckverbänden und in den eigenen Schulen dieses Förderprogramm voraussichtlich nicht in Anspruch nehmen.

Diskussion:
Kotzur (Bauamt): Die im Dezember beschlossenen Filtergeräte sind alle bereits geliefert und können in Betrieb gehen, wenn die Schulen wieder öffnen. Für die Räume, die gar nicht gelüftet werden können, wird in einer der nächsten Sitzungen eine Planung vorgeschlagen.

C. Eisenmann (CSU): Möchte auch die restlichen Räume mit Filtergeräten ausstatten, falls eine weitere Corona-Welle kommt, und überlegt, deswegen nicht zuzustimmen.

Kotzur: Die Filtergeräte bringen ja keinen Sauerstoff in den Raum. Zeigt die CO2-Ampel Sauerstoffmangel an, muss das Fenster geöffnet werden. Die Filtergeräte sind nur eine Hilfslösung, da sie keinen Sauerstoff produzieren, sondern nur die Virenlast verringern. Bei Räumen, die man nicht lüften kann, wird eine Zwangslüftung eingebaut, die Sauerstoff in den Raum bringt.

Müller-Klug (GRÜNE): Wie laut oder leise sind die Geräte? Jegliche zukünftige Baumaßnahmen an Schulen sehen hoffentlich Lüftungsanlagen vor, oder?

Kotzur: Gemäß neuer Energieeinsparverordnung muss immer eine Lüftung vorgesehen werden. Die Geräte sind relativ leise, allerding war noch kein Test im Schulbetrieb. Lärmentwicklung und Energieverbrauch waren wichtige Kriterien bei der Auswahl der Geräte. Deswegen sind die Geräte auch Riesen-Kisten (1 x 1 x 2,20 m).

S. Westenthanner (CSU): Kann man die nicht lüftbaren Räume baulich schon vorbereiten für eine mögliche 3. Welle? Wie hoch wäre der Aufwand?

Kotzur: Die Räume sind alle untersucht, eine Ausschreibung wäre relativ einfach. Kommt im Herbst eine neue Welle, gibt der Staat vielleicht auch neue Zuschüsse.

Voit (fraktionslos): Wie lang läuft das aktuelle Förderprogramm?

Kotzur: Bis Anfang März 2021 kann eingereicht werden, das Programm ist allerdings gedeckelt. Es gilt das Windhund-Prinzip.

Tausendfreund: Wir schaffen keinen gesundheitlichen Mehrwert, wenn wir die gut belüftbaren Räume auch noch mit Filtergeräten ausstatten. Bringt eigentlich nichts.

15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen (CSU)

 

TOP 8:
Feuerwehrgerätehaus; Erneuerung der Atemschutz-Übungsanlage und Errichtung eines Virtual-Reality-Raumes

Beschlussvorschlag:
1. Der Erneuerung der Atemschutz-Übungsanlage und der Errichtung eines Virtual-Reality-Raumes im Feuerwehrhaus wird zugestimmt. Die Kosten für beide Maßnahmen betragen 325.000 Euro.
2. Die VBS wird beauftragt das Projekt zeitnah umzusetzen und für das Jahr 2021 zwischenzufinanzieren.
3. Die Abrechnung zwischen Gemeinde und VBS erfolgt nach der Vorlage der endgültigen Kosten bei der VBS im Jahr 2022. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 325.000 Euro sind im Haushalt 2022 vorzusehen.

Begründung:
Mit der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses im Jahr 2006 wurden eine Atemschutz-Übungsanlage und ein Brandübungsraum im Untergeschoss errichtet. Der Bau erfolgte nach den zum Errichtungszeitpunkt geltenden Regeln der Technik.

Erneuerung der Atemschutz-Übungsanlage:
Auf Grund augenscheinlicher Schäden, verursacht durch den Übungsbetrieb, veranlasste die Feuerwehr eine Überprüfung der Atemschutz-Übungsanlage durch einen Sachverständigen.
Die Überprüfung ergab folgende Feststellung:
Die verwendeten Materialien hielten an verschiedenen Stellen, z.B. den Durchstiegsöffnungen, dem Übungsbetrieb nicht stand. Dies kann zu erheblichen Verletzungsgefahren im Übungsbetrieb führen. Ferner fehlen verschiedene Leitern, um eine gefahrlose Benutzung in einzelnen Übungsbereichen sicherzustellen. Die Gitterkäfiganlage kann zwar im Grundsatz bestehen bleiben, sollte jedoch auf die heutigen Übungserfordernisse angepasst und erweitert werden. Hierbei müssen auch Sicherheitseinrichtungen ergänzt oder funktionslos gewordene wieder instandgesetzt werden.
Auch sind die verwendeten Übungsgeräte im Konditionsraum und deren fehlende Vernetzung mit dem Leitstand nicht mehr zeitgemäß. Die Konditionsübungsgeräte müssen hierfür durch netzwerkfähige Geräte ersetzt werden. Auch die Geräte des Leitstands müssen ersetzt bzw. ergänzt werden, da diese nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen.
Die Kameraüberwachung im Übungsraum muss ebenfalls erneuert werden, um die Geschehnisse während der Übungen überwachen zu können. Die für den Übungserfolg notwendige realitätsnahe Verrauchung der Übungsstrecke ist im derzeitigen Zustand nicht mehr möglich, da keine Wärmebildkameras vorhanden sind. Auch die vorhandene Effekttechnik, die eine wirklichkeitsnahe Übung durch Geräusch-, Licht- und Wärmeeffekte ermöglichen soll, entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik.
Der Umbau wäre nach einer Vorbereitungszeit von ca. 10 Wochen innerhalb von 10 Arbeitstagen durchführbar.
Die Kosten für die Überarbeitung und die Erweiterung der Atemschutz-Übungsanlage liegen in der ersten Schätzung durch den Sachverständigen bei ca. 143.000 bis 191.000 Euro (brutto).

Ersetzten des Brandraums durch einen Virtual-Reality-Raum:
Der ebenfalls im Untergeschoss des Feuerwehrhauses befindliche Brandraum wies in jüngster Vergangenheit auch gravierende technische Mängel auf, welche zu seiner Stilllegung führten.
Da die Feuerwehr Pullach den Übungsbetrieb in der Brandsimulationsanlage und den damit verbundenen kostenaufwändigen Unterhalt nicht mehr als zeitgemäß bewertet, soll der Raum überarbeitet und an heutige Anforderungen angepasst werden.
Die Gasanlage und alle Brandsimulationsgeräte sollen rückgebaut werden. Stattdessen soll der Raum für eine Virtual-Reality-Anlage genutzt werden, in welcher mit Hilfe leistungsstarker Computer und Kameras vielfältige Einsatzsituationen über Bildschirmbrillen simuliert werden können. Der ehemalige Brandraum soll mit modernster Computertechnik ausgestattet werden und zukünftig vielfältige Einsatzszenarios für die Einsatzkräfte simulieren. Die Unterhaltskosten werden durch diese neue Verwendung des Raums deutlich geringer und die Übungsmöglichkeiten für die Feuerwehr deutlich flexibler.
Hierfür muss der Raum mit anderen Boden- und Wandflächen ausgestattet werden sowie Heizungs- und Elektroinstallationen erhalten, qualitativ mit einem Büroraum vergleichbar. Auch muss der Zugang vom Leitstand aus möglich sein. Hier muss ein Türdurchgang neu geschaffen werden, der den bisherigen Zugang von außen ersetzt.
Für den Rückbau und die Renovierung einschließlich der Neueinbauten (HLS, Elektro, Türdurchbruch- und verschluss, Außen- und Innentüren, Bodenbelag, Malerarbeiten etc.) hat die Verwaltung ca. 72.000 Euro (brutto) Schätzkosten veranschlagt.
Die Kosten der Virtual-Reality-Technik einschließlich Inbetriebnahme, Kalibrierung auf die Räumlichkeit sowie Schulung des Personals gemäß dem Angebot der ausführenden Firma 4 D Lernen liegen bei rund 30.000 Euro (brutto).
Die zu erwartenden Gesamtkosten des Umbaus des ehemaligen Brandraums zu einem Virtual-Reality-Raum liegen somit geschätzt bei 102.000 Euro (brutto).
Zusammen ergeben sich für die Realisierung beider Projekte Schätzkosten in Höhe von rund 293.000 Euro (brutto).
Für etwaige Nebenarbeiten sowie für nicht vorherzusehende Reparaturen, Kleinarbeiten und Ergänzungen während der Umbauten, sind zusätzlich rund 10 % Sicherheit bereitzustellen.
Somit belaufen sich die Kosten für die Umsetzung der beiden Maßnahmen diese beiden zusätzlichen Maßnahmen auf 325.000 Euro (brutto).

Diskussion:
S. Westenthanner (CSU): Schlägt Erläuterung der Maßnahme vor.

Stoiber (Feuerwehrkommandant): Unsere Pullacher Feuerwehr ist auch in Corona-Zeiten voll im Einsatz, z.T. auch im Stadtgebiet München. Sie hat höhere Einsatzzahlen (deutlich mehr als 300 Einsätze p.a.) als die Feuerwehren größerer Städte wie z.B. Deggendorf. Erläutert ausführlich die Notwendigkeit der Maßnahmen (siehe Begründung).

einstimmig beschlossen

 

TOP 9:

Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

keine

 

TOP 10:

Allgemeine Bekanntgaben

Tausendfreund: In den letzten 7 Tagen gab es 7 Corona-positive Personen in Pullach plus 5 Fälle in KiTas und Heimen. In der Pullacher Teststation wurden seit Weihnachten 1.500 Tests durchgeführt. Diese Woche wird über die Aufrechterhaltung der Teststation entschieden. Der Kreis der Berechtigten umfasst Landkreisbürger und Münchner und soll soweit wie möglich erweitert werden. Eventuell werden bald auch Schnelltests angeboten.
Impfungen: Alle über 80-Jährigen erhalten diese Woche ein Erläuterungsschreiben der Gemeinde zusätzlich zum Schreiben des Landratsamts. Es soll auch Vor-Ort-Impftage in der Gemeinde geben für Personen, die stark mobilitätseingeschränkt sind (ebenfalls mit Anmeldung). Münchner Str. 9 und 9 a bekommen einen eigenen Impftermin. Im Kursana-Heim wurden die 2. Impfungen bereits durchgeführt, im Haus am Wiesenweg stehen sie noch aus.

Zechmeister (WIP): Ältere Menschen haben nicht pro Person eine E-Mail-Adresse. Diese ist jedoch für die Anmeldung zur Impfung erforderlich. Warum können sich Eheleute nicht gemeinsam mit einer E-Mail-Adresse anmelden? Findet das unmöglich. Auch ist die Wartezeit zu lang.

Tausendfreund: Das wird von vielen Kommunen bemängelt und wurde auch dem bayerischen Gesundheitsminister bereits rückgemeldet. Die Gemeindeverwaltung bietet Hilfe an, wenn jemand gar niemanden hat, der bei der Anmeldung unterstützen kann.
Corona-Hotline der Gemeindeverwaltung Pullach: 089 744 744 555

Schuster (WIP): 9 Monate Immunität haben Menschen, die eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben. Werden diese Menschen auch statistisch erfasst, dahingehend, dass sie keine Priorität haben müssen bei der Impfung?

Tausendfreund: Experten streiten über Ansteckung, Übertragung und Privilegien.
FFP2-Masken wurden vom Landratsamt und der Gemeinde angeschafft.
Kindergärten und Gemeindemitarbeiter wurden bereits ausgestattet, Altenheime demnächst.

 

TOP 11:
Gemeinderatsfragestunde

C. Eisenmann (CSU): Die Glastür des Bücherschranks ist defekt und öffnet sich immer wieder.
Tausendfreund: Wird weitergegeben. Der Bücherschrank wird gut angenommen und hat einen hohen Durchsatz.

 

Ende der öffentlichen Sitzung: 20.37 Uhr
Mitschrift online: 22.00 Uhr
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