Gemeinderat 05.07.2022:
Mitschrift der WIP

Abwesende Gemeinderäte (4):
CSU: Westenthanner
FDP: Dr. Betz
GRÜNE: Müller-Klug
Pullach Plus: Voit

Ebenfalls abwesend:
Bürgermeisterin Tausendfreund – Sitzungsleitung deswegen 2. Bürgermeister Dr. Most

Anwesende Gemeinderäte (16):
CSU: C. Eisenmann, U. Eisenmann, Schröder
FDP: Dr. Reich (ab 19.13 Uhr)
GRÜNE: Dr. Bekk, Dr. Gering, Grasse, Hanny (ab 19.45 Uhr), Stöhr
Pullach Plus: Dr. Most
SPD: Ptacek, Schönlein
WIP: Metz, Schuster, Vennekold, Zechmeister

einstimmig beschlossen entspricht 16 (21-5) Stimmen bei vollständiger Präsenz aller Gemeinderäte

Anwesend von der Verwaltung: Kotzur, Rohde, Rückerl, Schneider, Weiß

Beginn 19.00 Uhr im großen Saal des Bürgerhauses Pullach

 

TOP 1:
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Gemeinderatsmitglieder und der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates

 

TOP 2:
Genehmigung der vorgelegten Tagesordnung

einstimmig genehmigt

 

TOP 3:
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21.06.2022

einstimmig genehmigt

 

TOP 4:
Bürgerfragestunde

Dr. Nikolas Rauch (Deutsch-franz. Partnerschaftsbeauftragter): Danksagung für Unterstützung (32.000 €), Neuaufrichtung des Maibaums in Pauillac; Ziel: jüngere Mitbürger; 48 Teilnehmer per Flugzeug + 8 weitere als Selbstfahrer; am 28. Oktober 2022 Nachfolgeveranstaltung mit Abschluss in Pullach. Dank an die Pullacher Madln, an die Burschn und die Blasmusik sowie Hr. Brandstetter und Steffi Mage.

Hr. Brandstetter: Gartenflohmarkt am Wochenende zwar mit großer Begeisterung, aber mit schlechter Stimmung – kein Plakat, keine Flyer, war vielen unbekannt. Kommunikation müsste verbessert werden. Oder soll die Gemeinde die Organisation übernehmen?
Dr. Most: Guter Hinweis, wird nachverfolgt.

 

TOP 5:
Mittelschule: Dacheinsturz und neues Dach für Gebäude der Mittagsbetreuung

Kotzur: Dacheinsturz am 23.6.2022 in der Mittagsbetreuung und nachfolgende Regenschäden (Holzdachstuhl defekt, Tragwerk aber stabil, daher keine Gefährdung); Sicherung erfolgte durch THW. Momentan noch gesperrt; Dachstuhl muss erneuert werden (neu: Pultdach); Bis Frühherbst/Ende September Fertigstellung angestrebt.

Zechmeister (WIP): Bauantrag wird dafür benötigt, daher sollte mit heutigem Beschluss gemeindliches Einvernehmen erteilt werden.
Metz (WIP): Photovoltaik auf dem neuen Dach möglich?
Kotzur (Bauamt): Dach ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme wegen des geplanten Neubaus (ca. 10 bis 15 Jahre). Bau ist eilbedürftig.
C. Eisenmann (CSU): Gibt es eine Versichrung für diesen Schaden?
Schneider (Kämmerer): Gemeinde hat keine Versicherung.

Beschluss: Verwaltung wird ermächtigt, alle Maßnahmen für die Instandsetzung des Dachs durchzuführen (Kosten 150.000 €).
Der Gemeinderat gibt sein Einvernehmen und ermächtigt die Bürgermeisterin für den Bauantrag.
Abstimmung: einstimmig

 

TOP 6:
Photovoltaik-Anlagen auf Immobilien der Gemeinde und der Wohnbaugesellschaft Pullach (und VBS)

Dr. Most: Einvernehmliche Vorberatung im Umweltausschuss. Unterlagen und Präsentationen dazu sind ab Montag, 11.07.22 online verfügbar.
Rückerl (Umweltamt): Vergaberecht ist wichtig (Überlassung von Dachflächen). Ziel: Versorgung der kommunalen Einrichtungen, auch E-Fahrzeuge. Bürgerbeteiligung?
Potential der Maßnahmen: 750 kWp (Kilowattpeak: mögliche Spitzenleistung der Solaranlagen in Kilowatt; das „p“ steht für peak = Spitze)

Dr. Gering (GRÜNE): Grüne unterstützen Antrag. Leider immer noch rechtliche und technische Hürden für Selbstnutzung der Photovoltaik-Energie.

Schuster (WIP): Kirchendächer sollen auch eingebracht werden.

Vennekold (WIP): Ist das IEP-Gelände auch für Photovoltaik-Anlagen angedacht? Eigennutzung des PV-Stroms für die Pumpen der IEP?
Rückerl (Umweltamt): Nutzung des IEP-Geländes soll mitbetrachtet werden.

Schröder (CSU): Was wurde aus der Studie der FH Landshut aus 2018 zu gemeindlichen Photovoltaik-Anlagen?
Rückerl (Umweltamt): Studie ist eine Basis der aktuellen Planung.

Kloeber (Agenda 21): Vorhandene 150 kWp der Bürgersolaranlagen laufen noch 3 bis 6 Jahre (gefördert) und sollten erhalten bleiben.
Rückerl (Umweltamt): Diese Flächen wurden noch nicht berücksichtigt.

Metz (WIP): Südlage ist für Photovoltaik nicht mehr notwendig, Ost-West-Ausrichtung eher günstiger.

Beschluss: Verwaltung wird beauftragt, ein passendes Betreibermodell für die PV-Anlagen incl. Finanzierung zu entwickeln und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmung : einstimmig -> Beschluss angenommen

 

TOP 7:
Integriertes Klimaschutzkonzept (IKK)

Rückerl: Klimaschutzmanager Leitmannstetter trug das IKK im Umweltausschuss vor. Entwurf des IKK liegt vor.
IKK muss durch den Gemeinderat beschlossen werden für mögliche Förderungen. Es handelt sich dabei um eine fortlaufende lebende Planungsgrundlage (Arbeitskatalog mit 39 Maßnahmen).
Industriesektor (75 % der Emissionen der Gemeinde) muss verstärkt betrachtet werden, allerdings nur beschränkte Einflussmöglichkeiten (Städtebaulicher Vertrag oder freiwillige Kooperation mit der Industrie).
21 % der Pullacher Emissionen sind beeinflussbar. Ca. 10 % Gesamtreduktion der Emissionen ist möglich.

Zechmeister (WIP): Nachreichung der Beschlussvorlage zu TOP 7 hat nicht stattgefunden, liegt nicht vor.

Dr. Most: Entschuldigt sich.

Dr. Gering (GRÜNE): Folgerungen aus IKK: 90 % des Stromverbrauchs durch Industrie. Daher muss man hier ansetzen, mit jedem möglichen Instrument.
Maximale Nutzung von Photovoltaik und Windkraft ist nötig. Dank Geothermie ist die Pullacher Gesamtsituation besser, aber bisher zuwenig Geothermieeinsatz in der Industrie.
Wie soll das Ziel 0 % Emisionen bis 2040 erreicht werden? Reduktion von 14 auf 11 t bis 2030. Der Weg von 2030 an ist unklar und nicht überzeugend.
Viele der Massnahmen des IKK sind gelungen, aber für die Industrie fehlen Maßnahmen. UI-Vereinbarungen müssen dahingehend verstärkt werden.
Bei Mobilitätsmaßnahmen muss noch erheblich mehr gemacht werden.
Kompliment an Hr. Leitmannstetter für das IKK.

Dr. Most: Der BND muss auch einbezogen werden.

Vennekold (WIP): Eine konkrete und übersichtliche Zusammenfassung der Maßnahmen und Kernaussagen fehlen, auch für die interessierten Bürger.
Eine Darstellung der Maßnahmen auf der Zeitachse sollte auch erstellt werden. 150 Seiten des IKK werden sonst von niemandem gelesen.

Rückerl (Umweltamt): Eine lesbare Zusammenstellung des IKK soll nach heutigem Beschluss durch den GR online gestellt werden.
Hr. Leitmannstetter wird Ende Juli Pullach aus privaten Gründen verlassen. Nachfolger für Klimamanagement wird gesucht.

Stöhr (GRÜNE): Umweltkreis der Jakobusgemeinde macht einen Abend zu „Meine kleine Energiewende“.

Kloeber (Agenda 21): Lob für das IKK. Viele Maßnahmen wurden durch die Agenda initiiert.

Beschluss: Kenntnisnahme des IKK durch den Gemeinderat. Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgelegte Integrierte Klimaschutzkonzept umzusetzen.

Abstimmung: einstimmig -> Beschluss angenommen

 

TOP 8:
Novellierung der Baumschutzverordnung

Rückerl: Insgesamt Nachpflanzung von 80+30 Bäumen auf Gemeindeflächen. Aber: Baumfällungen folgen aus Baurecht.
Jede 5. Ersatz-/Neupflanzung wird nicht durchgeführt. Bisher nur eingeschränkte Möglichkeiten für Vollzug. Daher Überarbeitung.

Zechmeister (WIP): Zu Ziffer 7 „Möglichkeit für Ersatzpflanzungen auf anderen Grundstücken“: kann dem nicht zustimmen, Neupflanzung für gefällte Bäume gehören wieder auf das gleiche Grundstück. Flächenversiegelungen durch Tiefbauten sind ein weiteres Problem.

Schuster (WIP): Widersprüchliches Handeln in Pullach: Zu hohe Ausweitung von Baurecht relativ zur Fläche, diese Baurechtsausweitung führt dann zu Konflikt mit Baumbestand.

Vennekold (WIP): Kompensationsmodelle funktionieren weder in München noch in Pullach. 87 Bäume wurden an der B 11 gefällt. Kompensation dieser Bäume erfolgt durch Sträucher! Gemeinde hält sich selbst nicht an den Kompensationsgedanken.
Baurecht geht vor Baumrecht, die Überschreitung von Baugrenzen durch Freistellungen führen eben zu zusätzlichem Baurecht.
Grundsätzlich ist jeder Baum 1:1 zu ersetzen.
Versiegelung durch Tiefgaragen etc. mit nachfolgender Überdeckung mit max. 1 m Erde reicht nicht für Bäume.

Grasse (GRÜNE): Probleme zurecht benannt. Gruppe im Bauausschuss versucht, diese anzugehen.
Rückerl (Umweltamt): Gemeinde konnte die Neupflanzungen an der B 11 nicht genehmigen (Landratsamt). Bedauert auch, dass Befreiungen im Bauauschuss Baurecht schaffen. Dann kann die Baumschutzverordnung nicht mehr wirken. Kompensationsmaßnahmen sind generell schwierig (Kontrolle!). Der Passus zu Ersatzpflanzungen auf Nachbargrundstücken zielte auf Ersatz anstelle Nichtpflanzung auf Tiefbauüberdeckungen.

C. Eisenmann (CSU): Könnte nicht die Gemeinde Ersatzpflanzungen für die gefällten B-11-Bäume machen?
Beantragt Teilsatzstreichung in der Verordnung auf S. 8.

Zechmeister (WIP): Es gibt zuviele Befreiungen im Bauauschuss. Ersatzpflanzungen verursachen viel Aufwand, Nachverfolgung ist schwierig. Bei Ersatzpflanzungen auf anderen Grundstücken sind Grundbuchdienstbarkeiten nötig. Es sollte keine „Stellplatzablöse“ für gefällte Bäume geben.
Wir müssen bei Bauanträgen konsequenter werden: Muss ein Baum weg wegen Bebauung, dann kann es eben keine Bebauung geben.
Keine Zustimmung zur Novellierung wg. Abschnitt 6.7. Dieser sollte gestrichen werden.

Dr. Bekk (GRÜNE): Bauauschuss nimmmt Baumschutz durchaus ernst. Überparteiliche Arbeitsgruppe (Zechmeister/Eisenmann/…) zur Verbesserung.
Gegenwärtig fehlt Handhabe gegen Nichtpflanzungen, daher die Novellierung.

Antrag: Streichung Abschnitt 6.7
Abstimmung: 5 Ja-Stimmen (WIP, Schönlein), 11 Nein-Stimmen => abgelehnt
Antrag: Teilsatz S. 8 streichen
Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen => abgelehnt

Beschluß: Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der Baumschutzverordnung zu, die Verwaltung wird mit der öffentlichen Auslegung beauftragt.
Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen (Zechmeister, Vennekold, beide WIP) -> Beschluss angenommen

 

TOP 9:
Neuaufstellung des Mähplans für gemeindliche Grünflächen

Rückerl (Umweltamt): Mähen erfolgt inzwischen durch den Bauhof. Flächenerweiterung „Blühendes Pullach“ für die Wohnbau Pullach soll geprüft werden. Gemeinde darf dann aber nicht auf den Flächen der Wohnungsbaugesellschaft mähen.

Dr. Bekk (GRÜNE): Als Dienstleistung mähen?
Kotzur (Bauamt): Wegen Arbeitsüberlastung auch nicht möglich.

Zechmeister (WIP): Kein schönes Ortsbild durch die hohen verwilderten Wiesen. Nutzung der Wiesen als Spielfläche für Kinder ist auch eingeschränkt. In Kreuzungsbereichen teilweise gefährlich wegen eingeschränkter Sicht (Wöllnerplatz).
Rückerl (Umweltamt): Mähplan „lebt“. Kann angepasst werden, wenn Flächen nicht angenommen werden. Sicherheitsaspekte werden berücksichtigt.
Wöllnerplatz wird überprüft.

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den überarbeiteten Mähplan zur Kenntnis, die Verwaltung wird beauftragt, die Ausweitung des Konzeptes „Blühendes Pullach“ auf die Grünflächen der Wohnbaugesellschaft Pullach zu prüfen.

Abstimmung: einstimmig -> Beschluss angenommen

 

TOP 10:
Städtebaulicher Vertrag und Grundvereinbarung mit der Fa. United Initiators: Information zum Verfahrensstand

Dr. Most: Vorbemerkungen: Städtebaulicher Vertrag (sehr hohe Verbindlichkeit) und eine Grundvereinbarung zu weiteren Regeln (geringere Verbindlichkeit) sind weitgehend verhandelt. Beide müssen als Voraussetzung für die weitere Bauleitplanung von UI unterzeichnet sein.
Stand Ende Juni: Einige Details sind noch offen, aber insgesamt weit gediehen. Gemeinde setzt eigenen Rechtsanwalt dafür ein.
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen dürfen Inhalte nur mit Zustimmung von UI dargelegt werden. Inhalte sind erst nach Schwärzung entsprechender Stellen offenlegbar.
Ziel der Gemeinde ist aber, im Sinne von Transparenz alles zu veröffentlichen, was zulässig ist.
Heute daher zwangsläufig inhaltlich vage.

1. Städtebaulicher Vertrag (Stand 23.6.22): Umfasst 14 Seiten und Anlagen. Regelt Aspekte im Zusammenhang mit der Bauleitplanung.
Regelungen beziehen sich auf Lagerbeschränkungen, (einen) Großkamin, Photovoltaik, Biofilter und Nachklärbecken, Natur/Artenschutz, Umweltbericht, Zusammenspiel von Werksfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr (Feuerwehrsbedarfsplan), Verkehr (Ampeln) und Energie,
Kostenverteilung, Planung, Sicherheitsleistungen, Baufreigaben und Rechtsnachfolge/Haftungsübernahmen.

2. Grundvereinbarung: Umfasst 14 Seiten. Regelt Aspekte jenseits der Bauleitplanung (politische Interessen der Gemeinde).
Regelungen beziehen sich auf Kaufverträge für Interessen der Gemeinde auf dem UI-Gelände, Bauleitplanung (mit Bezug auf erneuerbare Energie und CO2-Senkung), gemeinsames Integriertes Klimaschutzkonzept, CO2-Fussabdruck, Transport und Verkehr (betriebliche Mobilität => Jobticket, Carsharing etc.), klimaneutrales Logistikkonzept, Verlagerungen auf die Schiene,  Regelung der Zu-/Abfahrt, Umgang mit Gefahrguttransporten, Werkswohnungen.

Dr. Gering (GRÜNE): Bis wann ist geklärt, was in den Verträgen zu schwärzen ist?
Dr. Most: Ablauf folgt einem Zeitplan, die Vertragsinhalte werden in der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung besprochen.
Danach weitere Verhandlungen mit UI am Donnerstag.
Am 26.7. und 27.7. 22 ist dann die Gemeinderatssitzung zum Beschluss der Verträge.
Ladungsfrist dafür ist 14.7.22 => Bis dahin muss alles abgeschlossen sein, dann werden die Verträge in geschwärzter Form öffentlich gemacht.

C. Eisenmann (CSU): Es darf durch dieses straffe Zeitraster kein zeitlicher Druck entstehen. Es handelt sich um 2 Verträge mit erheblicher Bedeutung für Pullach.

Kloeber (Agenda): Eine Grundvereinbarung gibt es nicht im Baurecht. Warum findet eine Trennung in zwei separate Verträge statt?
Hr. Weise (Anwalt der Gemeinde): Städtebauliche Verträge und Verpflichtungen sind gesetzlich geregelt. Drei Bedingungen für dort zu regelnde Inhalte: Koppelungsverbot, Angemessenheit, Kausalität (Zusammenhang mit Bauleitplanung ist zwingend notwendig).
Grundvereinbarung deckt die politischen Wünsche der Gemeinde ab, die im Städtebaulichen Vertrag nicht enthalten sein dürfen.

Zechmeister (WIP): Plädiert ebenfalls für ein zeitlich angemessenes Vorgehen.
Der geänderte Bauleitplan ist ausgelegt, aber eine Abwägung des Gemeinderats dazu fehlt noch. Wann soll dies erfolgen?
Weiß (Bauamt): Auslegung des Bauleitplans ist abgeschlossen. Verschiedene Stellungnahmen liegen vor. Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen soll am 26.7.22 im Gemeinderat eingebracht werden. Eine weitere Auslegung danach ist nicht erforderlich.
Vorgehen zum Städtebaulichen Vertrag und zur Grundvereinbarung wurde bereits im Gemeinderat am 29.3.22 dargelegt.
Es gibt keine Auslegung bzw. Öffentlichkeitsbeteiligung bei diesen Verträgen.

Zechmeister (WIP): Folgen aus der noch ausstehenden Abwägung der Auslegung bzw. Stellungnahmen zur Bauleitplanung neue Inhalte für den Städtebaulichen Vertrag?
Weiß (Bauamt): Nein, da keine ersetzende, sondern ergänzende Regelungen im Städtebaulichen Vertrag.

Ptacek (SPD): Diese Verträge ermöglichen erst einen Einfluss der Gemeinde, der ohne das Verfahren der Bauleitplanung nicht möglich wäre.
Ein Wegfall der Bauleitplanung (wie im Bürgerbegehren angeführt) bedeutet, dass diese Möglichkeit zur Einflussnahme komplett entfällt, führt aber zu keinem Entfall der Maßnahmen des Unternehmens.

Kloeber (Agenda 21): Gibt es eine Auslegung der Verträge?
Weiß (Bauamt): Verweist auf die Darlegung am 29.3.22: Nein. Der Vertrag wird durch den Gemeinderat verabschiedet. Daher gibt es keine Auslegung/Abwägung dazu.

Dr. Reich (FDP): Nach den Schwärzungen sollte der Vertrag umgehend vor der anstehenden Gemeinderatsentscheidung öffentlich gemacht werden.
Dr. Most: Ja, der Vertrag wird Teil der öffentlichen Unterlagen zur Gemeinderatssitzung am 26.7.22 werden (Veröffentlichung ab Mitte Juli).

kein Beschluss erforderlich

 

TOP 11:
Information zu Hilfsaktivitäten Ukrainische Partnerschaft

– Dank einer Großspende über 25.000 € ist das Kinderheim wieder nutzbar gemacht worden.
– Mit 34.000 € aus dem Verfügungsetat der Bürgermeisterin konnte die Sauerstoffversorgung für das Krankenhaus hergestellt werden.

Antrag Dr. Most. Das Verfügungsbudget soll um 34.000 € wieder aufgefüllt werden.

Abstimmung: einstimmig (Schuster abwesend) => angenommen

 

TOP 12:
Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

keine

 

TOP 13:
Allgemeine Bekanntgaben

– Hr. Pichlmeier verstorben (ehemaliger Gemeindemitarbeiter)
– Die Firma, die für IEP die Leitungen verlegt, war bisher auch mit dem Verlegen von Gasleitungen beschäftigt. Da dieses Geschäft vollständig zum Stillstand gekommen ist, sind ab September 5 zusätzliche Bautrupps für die IEP verfügbar. Damit können 1 km zusätzliche Leitungen für die Geothermie verlegt werden (insgesamt nun 3 km Leitungen in 2022). Somit ist eine zusätzliche Nachverdichtung mit ca. 50 zusätzlichen Anschlüssen noch in 2022 möglich. Als Konsequenz müssen die Darlehen der Gemeinde an die IEP vorgezogen werden.
– Grosshesseloher Wehr: Sanierung / ökologische Durchgängigkeit soll erfolgen. Stellungnahme der Gemeinde erforderlich. Bauauschuss hat schon zugestimmt.

 

TOP 14:
Gemeinderatsfragestunde

Vennekold (WIP): 12 Familien aus der Großhesseloher Straße sind interessiert an einem IEP-Anschluss. Ist eine Trasse dahin machbar? Hr. Mangold (IEP) verweist auf die Zuständigkeit des Gemeinderats.
Dr. Most: Nur 2 Gebiete sind durch die IEP nicht erschließbar, nämlich die Wenzsiedlung sowie „Pfeil und Bogen“.
Für die Grosshesseloher Straße ist ein hoher, auch technischer Aufwand nötig, daher für die IEP sehr defizitär. Alternative Umlage der Kosten auf Nutzer wird aber teuer. Daher der Hinweis von Hr. Mangold, ob Subvention durch die Gemeinde möglich ist. Dies muss im Gemeinderat entschieden werden.

Vennekold (WIP): Wann werden die Radwege farblich markiert? Die „Farbe ist schon lange gekauft.“
Kotzur (Bauamt): Zulässigkeit von Markierungen ist in der StVO definiert. Landratsamt urteilte, die gewünschten Stellen seien nicht zulässig. Sollte aber nochmals geprüft werden.

Zechmeister (WIP): Homepage der Gemeinde ist zu erneuern. Webseite ist nicht barrierefrei. Eigentlich ist dies Pflicht.
Dr. Most: Überarbeitung der Homepage ist beauftragt.
Zechmeister (WIP): Stand Schwimmbadplanung?
Dr. Most : Schwimmbadplanung soll am 26.7.22 im Gemeinderat behandelt werden.

Metz (WIP): St. Gabriel-Kindergarten fordert höhere Gebühren, da Zuschüsse der Gemeinde gekürzt werden.
Schneider (Kämmerer): Ja, das ist korrekt. Es ist keine Kürzung, sondern resultiert aus dem Beitritt des Kindergartens zur (großzügig gestalteten) allgemeinen Kooperationsvereinbarung für Kindergärten (statt der nicht zulässigen Defizitübernahme). St. Gabriel war bisher noch nicht beigetreten. Der Kindergarten weist aber erhebliche Defizite auf, diese können nur mit höheren Elternbeiträgen aufgefangen werden.
Dr. Reich (FDP): Wenn die Defizite nicht ausgleichbar sind, gibt es dann andere Möglichkeiten? Die Betreuung in dem Kindergarten läuft auch lange bis 18 Uhr, daher adäquate Unterstützung prüfen.
Schneider (Kämmerer): Bevorzugung ist nicht möglich. Bezuschussung durch Pullach ist sehr gut. Bis Ende August sollen alle Kooperationsvereinbarungen zur Vorlage in den Gemeinderat kommen.
Grasse (GRÜNE): Hat Verständnis für die Kostensituation.
Metz (WIP): Der Kindergarten hat wohl Probleme (längere Schließungen), Änderungen nötig.

Ende der öffentlichen Sitzung: 21.50 Uhr; Es folgt eine nichtöffentliche Sitzung.
Mitschrift online: Mittwoch, 6. Juli 2022, 9.50 Uhr
Diese Mitschrift wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt (JSt). Sie ist trotzdem ohne Gewähr.

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