Gemeinde akzeptiert Entscheidung des Gerichts nicht

Offensichtlich zeigt sich die Gemeinde Pullach in der Frage der Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens zur Bebauung des Grundstücks Heilmannstraße 53/55 uneinsichtig:

Gegen die eindeutige und ausführlich begründete Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 11.12.2017 hat die Gemeinde Pullach Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Auch wenn das Verfahren nun in die 2. Instanz geht, bleibt die Anordnung des Verwaltungsgerichts bestehen, keine weiteren Maßnahmen für den Bau durchzuführen.

Wir verstehen nicht, warum angesichts der klaren Einschätzung sowohl des Landratsamts München als auch des Verwaltungsgerichts München die Streiterei vor Gericht weitergehen muss. Die WIP hat bereits beantragt, die Beschwerde kostenpflichtig zurückzuweisen.

Wir erinnern daran, dass die Bürgermeisterin als Reaktion auf die eingereichten Unterschriften ein anwaltliches Gutachten beauftragt hat anstatt die Willensäußerung der Bürgerinnen und Bürger als Auftrag anzunehmen.

Müssen Bürger, die sich der Instrumente der direkten Demokratie bedienen, bekämpft werden?

Es bleibt uns völlig unverständlich, dass die Gemeinde auf ein formal und inhaltlich korrektes Bürgerbegehren mit juristischen Maßnahmen reagiert und sich weder dem Gutachten ihrer eigenen Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt München) noch dem Beschluss des Verwaltungsgerichts München beugt.

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