Fakten zum Bürgerbegehren

An alle Unterstützerinnen und Unterstützer des Bürgerbegehrens
und an alle, die sich fragen, warum die WIP entschlossen und unbeirrt den Bürgerentscheid zum Bauvorhaben Heilmannstraße 53/55 durchsetzt.

Vorab eine wichtige Klarstellung:
Auch wenn Sie es im Münchner Merkur und in der Süddeutschen Zeitung mehrmals gelesen haben: Hier werden keine Sozialwohnungen geplant. Das ist schlichtweg falsch.
Hier werden ausschließlich überdurchschnittlich ausgestattete kommunale Wohnungen mit Fußbodenheizung, Parkett, Holz-Aluminium-Fenstern und beheizbaren Handtuchhaltern geplant, in terrassenförmiger Bauweise. Voraussichtliche Kaltmiete: 18 Euro/qm.
Wir haben die damit befassten Journalisten darauf hingewiesen und darum gebeten, in diesem Zusammenhang nicht mehr von Sozialwohnungen zu schreiben und ausgewogen zu berichten.

Voraussichtlich am Sonntag, 25. Februar 2018 wird es zum Bürgerentscheid über das kommunale Bauvorhaben Heilmannstraße 53/55 kommen. Mehr als 700 wahlberechtigte Pullacherinnen und Pullacher haben diesen Bürgerentscheid gefordert.
Niemals hätten wir uns träumen lassen, dass der Gemeinderat mehrheitlich einem inhaltlich und formal korrekten Bürger­­­begeh­ren aus Angst vor einem nicht wunschgemäßen Ergebnis die Zulassung verweigert.
So kam es aber und so wurde es leider notwendig, das Verwaltungsgericht München zur Prüfung einzuschalten. Dessen Entscheidung gab dem Bürgerbegehren vollumfänglich Recht. Dass die Gemeinde Pullach auch diesen Beschluss gerichtlich anficht, ist uns völlig unbegreiflich.

Seit dem Gerichtsverfahren wissen wir:

  • Zunächst sollte hier eine Unterbringung für minderjährige Flüchtlinge gebaut werden. Nach Verschleppung dieses Projekts entstand die Planung für ein fünfstöckiges Wohngebäude mit 22 „günstigen und bezahlbaren Wohnungen“ ebenfalls, aber nicht ausschließlich zur Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge.
  • In einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung, in der man zu Unrecht die Öffentlichkeit ausschloss und die entscheidende Stimme von dem Gemeinderat kam, der das Konzept dieses Gebäudes als Architekt geplant hatte, wurde der Auftrag an eine Baugesellschaft vergeben, wonach die Gemeinde das volle Kostenrisiko trägt und auf alle Baukosten zusätzlich 10% Aufschlag zahlt.
  • Zu diesem Zeitpunkt gab es für dieses Gebäude das notwendige Baurecht noch gar nicht. Der entsprechende Bebauungsplan wurde erst 14 Monate später verabschiedet.
  • Das Vorhaben kostet bei rund 1.350 qm Wohnfläche jetzt mindestens € 11,2 Millionen. Das sind gut € 8.300/qm, ein Preis für Luxuswohnungen, wie ein Blick in die Zeitungen zeigt. Die Ausstattung der geplanten Wohnungen ist auch vergleichsweise luxuriös.
  • Die Miete muss bei diesen Baukosten reell bei über € 18/qm kalt liegen. Sollen das Wohnungen für die viel zitierten Erzieherinnen, Altenpfleger und Krankenschwestern sein? Im Landkreis baut man sonst mit weniger Luxus für knapp über € 4.000/qm.
  • Das Verwaltungsgericht hat außerdem bestätigt, dass laut gültigem Gemeindehaushalt die Rücklagen Pullachs Ende 2017 bei nur noch € 8 Millionen liegen. Unsere Rücklagen sind somit seit 2014 um ca. € 50 Millionen geschrumpft.
    Als Reserven für die teuren Großprojekte Schwimmbad, Schulen und Bürgerhaus reichen sie also bei weitem nicht mehr.

  • Zu einer Verschuldung Pullachs sagen wir ganz klar: NEIN! Das muss bei vorausschauender Planung nicht sein.

Stimmen Sie für das Bürgerbegehren! Und damit
für eine Priorisierung der Investitionsvorhaben Schwimmbad und Schulen,
für zeitgemäße und moderne Schulen für unsere Kinder und Jugendlichen,
für einen zügigen Neubau des Schwimmbads
– und das Ganze mit vorausschauender Planung und ohne Verschuldung!

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