12. Dezember 2017: Der Bürgerentscheid kommt!

Erst der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 11.12.2017 hat dafür gesorgt, dass das von der WIP initiierte Bürgerbegehren zum Bauvorhaben Heilmannstraße 53/55 nun auch durchgeführt werden kann. Die Gemeinde will den Ausgang des Verfahrens nicht abwarten, sondern stattdessen den Bürgerentscheid durchführen. Mögliche Termine sind der 04.02. oder 25.02.2018.

Das Bauvorhaben Heilmannstraße 53/55 darf vorerst nicht weiter vorangetrieben werden. So hat das Verwaltungsgericht München am 11.12.2017 entschieden und damit dem Antrag der Initiatoren des Bürgerbegehrens vollumfänglich entsprochen.
Wir bedauern, dass es notwendig war, juristische Maßnahmen zu ergreifen, um den Bürgerentscheid Heilmannstraße 53/55 durchführen zu können. Die Initiatoren von der WIP hatten das Bürgerbegehren mit viel Sorgfalt und hohem Zeitaufwand vorbereitet. Über 700 wahlberechtigte Pullacher­innen und Pullacher haben es unterzeichnet. Uns ist bis heute unverständlich, dass die 1. Bürgermeisterin mit einem juristischen Gutachten über die angebliche Unzulässigkeit auf das Begehren der Bürger reagiert hat und der Gemeinderat mit 13:7 und gegen die positive Stellungnahme des Landratsamts das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt hat.

Der nun vorliegende Beschluss des Verwaltungsgerichts gibt uns in jeder Hinsicht Recht:

Die Fragestellung des Bürgerbegehrens ist zulässig und ausreichend bestimmt.
Die Begründung des Bürgerbegehrens ist weder irre­führend noch lückenhaft oder unzutreffend.
Das Bürgerbegehren ist mit dem Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltswirtschaft vereinbar.
Die Soll-Rücklage der Gemeinde Pullach beträgt laut rechtskräftigem Haushaltsplan 8 Mio. Euro.
Die Kosten des Bauvorhabens inkl. Grundstück werden zwischenzeitlich auch durch die 1. Bürgermeisterin mit rund 11 Mio. Euro – also einem zweistelligen Millionenbetrag – beziffert.

In der Bayerischen Verfassung steht:
„Die Staatsbürger haben das Recht, Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden und Landkreise durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zu regeln.“
Genau das wollten wir erreichen. Nicht mehr und nicht weniger.

Den 24-seitigen Beschluss des Verwaltungsgerichts München können Sie hier einsehen: 2017_12_11_BBG_Beschluss_Verwaltungsgericht

 

 

12. Dezember 2017: 57. Gemeinderatssitzung

 

Telegramm: Bürgerentscheid findet statt am 04. oder 25.02.2017 + Entlassung des Gemeinderatsmitglieds Herrn Patrick Schramm aus dem Gemeinderat + Berufung und Vereidigung von Herrn Benno Schroeder zum Gemeinderatsmitglied + Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden der Wohnungsbaugesellschaft Pullach i. Isartal mbH, Entlastung des Aufsichtsrats und Entsendung von Gemeinderatsmitgliedern in den Aufsichtsrat + Übergangsvereinbarung Straßenbeleuchtung + Friedhof Pullach: Auftragsvergabe einer Bauleistung + Neubauprojekt Heilmannstr. 53/55: Änderung der Lüftungsplanung

Hier finden Sie:
– die Mitschrift der WIP, die Sie auch kommentieren können
– die Tagesordnung 2017_12_12_Tagesordnung_GR– die öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen.

 

 

3. Dezember 2017: Stand des Bürgerbegehrens

Am 23.11.2017
haben die Vertreter des Bürgerbegehrens fristgerecht die Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Damit wurde die einmonatige Klagefrist nach Zustellung des Ablehnungsbescheids gewahrt.
Am 30.10.2017
hat das Verwaltungsgericht München die Gemeinde Pullach i. Isartal gebeten, bis zur Entscheidung über den Antrag von Maßnahmen in Bezug auf die Bebauung des Grundstücks Heilmannstraße 53/55 abzusehen. Auf diese Entscheidung warten wir seitdem.
Am 27.10.2017
haben die Vertreter des Bürgerbegehrens einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung der Durchführung des Bürgerbegehrens beim Verwaltungsgericht München eingereicht.
Am 24.10.2017
wurde der Bescheid der Gemeinde Pullach i. Isartal über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zugestellt. Wie Sie wissen, liegen widersprüchliche Gutachten zur Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens vor. Obwohl das Landratsamt München als Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde eine positive Stellungnahme abgegeben hatte, wurde das Bürgerbegehren vom Pullacher Gemeinderat mit 13:7 Stimmen für unzulässig erklärt. Die Gemeinderäte folgten dabei mehrheitlich der Auffassung der Kanzlei Döring Spieß, die von der 1. Bürgermeisterin ebenfalls mit einer Stellungnahme beauftragt worden war. Der Gedanke hinter dem Bürgerbegehren war stets und ist es noch, die Bürger zu befragen – eine juristische Auseinandersetzung war nicht das Ziel.

 

 

28. November 2017: 56. Gemeinderatssitzung

Telegramm: Steuerliche Auswirkungen der Standortverlagerung des Hallenbads + Präsentation der Ergebnisse der Jugend-Bürgerversammlung + Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs HLF 20 + Neubau des Fußgängerabgangs vom Isarhochuferweg zur Grünwalder Brücke + Zuschuss an den Burschenverein wegen Maibaum 2018 + Personalia

Hier finden Sie:
– die Mitschrift der WIP, die Sie auch kommentieren können
– die Tagesordnung 2017_11_28_Tagesordnung_GR
– die öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen

 

 

7. November 2017: 55. Gemeinderatssitzung

Telegramm: Ortsentwicklungsplan (OEP): Handlungsbedarfe/-empfehlungen +
Friedhof: Auftragsvergabe von Bauleistungen + Ausbau der Münchener Straße zwischen der Richard-Wagner-Straße und Schubertstraße: Beauftragung von Planungsarbeiten + Überprüfung der Vergabekriterien für die Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaft Pullach i. Isartal

Hier finden Sie:
– die Mitschrift der WIP
– die Tagesordnung 2017_11_07_Tagesordnung_GR
– die öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen.

 

 

17. Oktober 2017: 54. Gemeinderatssitzung

Telegramm: Obdachlosenberatung + Bürgerbegehren Heilmannstraße 53/55 vom Gemeinderat als unzulässig abgelehnt + Ratsbegehren Heilmannstraße 53/55 vertagt + Bericht und Entlastung des Aufsichtsrats der IEP  + Mieträder und Call-a-Bike + Friedhof

Eine deutliche Mehrheit der Gemeinderäte (13:7) hat – konträr zur Stellungnahme des Landratsamts München – gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens votiert. Begründet wurde dies mit einer angeblich deutlich besseren Haushaltslage der Gemeinde Pullach und dem fortgeschrittenen Stadium der Baumaßnahme. Erneut wurde uns als WIP einseitige und unlautere  Informationspolitik vorgeworfen – war wir strikt zurückweisen.

Die Gemeinderäte wurden in der Sitzung von RA Dr. Spieß ausführlich über die Begründung einer möglichen Unzulässigkeit informiert. Fair wäre gewesen, im selben Umfang auch eine rechtsanwaltliche Darstellung der Zulässigkeit zu gestatten, liegen doch mittlerweile vier juristische Stellungnahmen zum Bürgerbegehren vor: zwei dafür und zwei dagegen.

Die WIP steht für Transparenz und Information. Transparenz und Information sind aber kein Selbstzweck, sondern sollen – und das ist unser Ziel – zu mehr Bürgerbeteiligung führen. Das treibt uns an.

Hier finden Sie:
– die Mitschrift der WIP, die Sie kommentieren können
– die Tagesordnung 2017_10_17_Tagesordnung_GR
– die öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen

 

 

4. Oktober 2017: Bürgerbegehren – was nun?

Telegramm: 25.09.2017: WIP übergibt mehr als 700 gültige Unterschriften an die Gemeinde + 26.09.2017: Gemeinde legt ablehnendes juristisches Gutachten vor + 26.09.2017: Gemeinderat genehmigt den Bebauungsplan Heilmannstraße 53/55 gegen die Stimmen der WIP + Folgetage: WIP wird heftig attackiert: Vorwürfe der Fehlinformation und des Populismus + 03.10.2017: FDP will mit einem Ratsbegehren ebenfalls die Pullacherinnen und Pullacher befragen + 17.10.2017: Gemeinderat entscheidet über Zulassung von Bürgerbegehren und Ratsbegehren

Hohe Wellen schlägt das von der WIP initiierte Bürgerbegehren. Mehr als
10 % der wahlberechtigten Pullacherinnen und Pullacher haben sich für einen Bürgerentscheid zu der Frage ausgesprochen: „Sind Sie dafür, dass das Grundstück Heilmannstr. 53/55 als Vorratsfläche erhalten bleibt und in naher Zukunft nicht bebaut wird?“

Wie die Fragestellung schon zeigt, soll hier Wohnungsbau nicht verhindert, sondern zeitlich verschoben werden. Dafür gibt es aus unserer Sicht gleich mehrere gute Gründe:
– In Pullach gibt es bereits 565 kommunale Wohnungen (bei ca. 4.000 Haushalten).
– In der Hans-Keis-Straße 26 a werden derzeit 21 Wohnungen gebaut.
– Bevorstehende Millionenprojekte (Grund- und Mittelschule, Schwimmbad, Bürgerhaus)
– Die Rücklagen sind dramatisch geschrumpft (binnen 3 Jahren von 62 auf 8 Mio. Euro)
– Unsichere Gewerbesteuerprognosen (Fusion von Linde und Praxair, Verkauf von Hannover Leasing)
– Eine Verschuldung der Gemeinde Pullach i. Isartal soll möglichst verhindert werden.

Wir haben übrigens nicht extra lang gewartet mit dem Bürgerbegehren.
Vielmehr sind wir von der weit fortgeschrittenen Planung überrascht und fragen uns: Wie kann bereits die Lüftung geplant sein, wenn der Bebauungsplan noch gar nicht genehmigt ist? Die Genehmigung des Bebauungsplans durch den Gemeinderat erfolgte am 26.09.2017.
War das – ebenso wie die vorausgegangene Auslegung und Beteiligung – nur eine Farce?

Die Kosten für das Vorhaben sind nicht zweistellig? Im Plan stehen derzeit 8,26 Mio. Euro Planungs- und Baukosten. Zu addieren sind ca. 3 Mio. Euro Kosten für das Grundstück. Und: Bei welchem Bauvorhaben in den letzten Jahren ist es bei den prognostizierten Kosten geblieben?

Lesen Sie hierzu auch unsere Pressemitteilung Nr. 52.

 

 

26. September 2017: 53. Gemeinderatssitzung

Telegramm: Bürgerbegehren Heilmannstraße 53/55 + Vorstellung des Neubauprojekts Heilmannstraße 53/55 mit Neuaufstellung des Bebauungsplanes  + Änderung der beiden Bebauungspläne im Bereich der Anwesen Pullacher Straße 24 und Im Bogen 2 + Glasfaser-Erschließung + Jahresrechnungen 2016 + Neuer Pullach-Film mit Erwin Deprosse

Top-Thema in der ersten Sitzung des Gemeinderats nach der Sommerpause war das Bauvorhaben Heilmannstraße 53/55. Das am Vortag eingereichte Bürgerbegehren sorgte für Diskussionen, verhinderte aber nicht die Beschlussfassungen zum Thema. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens trifft der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.10.2017.

Hier finden Sie:
– die Mitschrift der WIP, die Sie – das ist neu – kommentieren können
– die Tagesordnung 2017_09_26_Tagesordnung_GR– die öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen

 

 

25. September 2017: Unterschriften für das Bürgerbegehren übergeben

745 Unterschriften haben die Vertreter der WIP, Christine Salfer, Beate von Bergwelt und Stefan Danner, am Tag nach der Bundestagswahl im Rathaus an Herrn Weber und Frau Meißner übergeben. Weit mehr als die erforderlichen 10 % der Wahlberechtigten unterstützen einen Bürgerentscheid in Pullach zur Frage

„Sind Sie dafür, dass das Grundstück Heilmannstr. 53/55 als Vorratsfläche erhalten bleibt und in naher Zukunft nicht bebaut wird?“

Im ersten Schritt werden nun die Unterschriften von der Gemeinde überprüft. In der Sitzung am 17. Oktober 2017 wird der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Wir hoffen sehr, dass die Fraktionen von CSU, SPD, GRÜNEN und FDP den Willen der Bürger ernst nehmen und sich einem Bürgerentscheid nicht in den Weg stellen.

Wir danken allen Pullacherinnen und Pullachern für ihre Unterschrift. Selbstverständlich werden wir Sie auf dem Laufenden halten!

Lesen Sie hierzu auch unsere Pressemitteilung Nr. 51.

 

 

24. September 2017: Bundestagswahl

Zu den Pullacher Wahlergebnissen geht es hier.

 

 

Noch bis 22. September 2017: Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren

Wir von der WIP stehen für Transparenz und Bürgerbeteiligung. Bei sehr wichtigen Themen wollen wir, dass die Pullacher Bürgerinnen und Bürger befragt werden. Deshalb initiieren wir dieses Bürgerbegehren und fragen Sie, liebe Pullacherinnen und Pullacher:
Sind Sie dafür, dass das Grundstück Heilmannstr. 53/55 als Vorratsfläche erhalten bleibt und in naher Zukunft nicht bebaut wird?
Hier können Sie die Unterschriftenliste und den Flyer zur Aktion herunterladen:WIP_UnterschriftenlisteWIP_Flyer

Wir fragen Sie, ob Sie
– zu diesem Zeitpunkt ein weiteres Wohnungsbauprojekt begrüßen und
– damit einverstanden sind, dass die Gemeinde sämtliche Rücklagen aufbraucht und
– eine Verschuldung der Gemeinde als akzeptabel betrachten.

Hintergrund-Informationen:
Auf dem gemeindeeigenen Grundstück Heilmannstr. 53/55 ist ein fünfgeschossiges Haus mit ca. 22 Wohneinheiten in Planung.
Bereits im Bau sind 21 Wohnungen in der Hans-Keis-Straße 26 a.
Die Wohnungsbaugesellschaft Pullach i. Isartal mbH verfügt derzeit über 565 kommunale Wohnungen, ein Spitzenwert für eine Gemeinde mit ca. 4000 Haushalten.
Angesichts schwindender Rücklagen (binnen 3 Jahren von 62 Mio. Euro auf 8 Mio. Euro), unsicherer Gewerbesteuerprognosen (Fusion von Linde und Praxair) und bevorstehender Millionenprojekte (Grund- und Mittelschule, Schwimmbad, Bürgerhaus) sollte die Gemeinde Pullach i. Isartal nicht auch noch einen zweistelligen Millionenbetrag für ca. 22 kommunale Wohnungen in der Heilmannstr. 53/55 ausgeben.
Das Bauvorhaben kann zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden, nachdem die o.g. Aufgaben bewältigt sind und sofern eine solide Finanzierung sicher gestellt werden kann.
Wir befürchten, dass sich die Gemeine Pullach i. Isartal aufgrund vieler gleichzeitig laufender Großprojekte verschulden muss, was spürbare Folgen für die Bevölkerung hätte. Aus den genannten Gründen wollen wir das Bauvorhaben Heilmannstr. 53/55 zugunsten der Baumaßnahmen Schulen, Schwimmbad und Bürgerhaus verschieben.

 

 

25. Juli 2017: 52. Gemeinderatssitzung

Telegramm: Geo-Atlas Isarhochufer + neues Pullacher Schwimmbad auf der Kuhwiese + Grundsatzdiskussion: Einheimischen-Modell + Bebauungsplan Im Bogen 2 + Pullacher Schriftenreihe + Friedhof + Kosten für die Bombenentschärfung + Jahresrechnungen 2014 und 2015

Pullach bekommt ein neues Schwimmbad auf der Kuhwiese. Der alte Standort wird zum Ausgleich zur öffentlichen  Grünfläche. Ob ein Einheimischen-Modell in Pullach realisiert werden kann, soll im Ortsentwicklungs-, Energie- und Umweltausschuss erläutert werden. Weitere Einzelheiten finden Sie:
– in der Mitschrift der WIP
– in der Tagesordnung 2017_07_25_Tagesordnung_GR– in den öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen.

 

 

4. Juli 2017: 51. Gemeinderatssitzung

Telegramm: Nahverkehrskonzept Isartal und Fahrplankonzept für den Bus 270 + Bauvorhaben Pullacher Straße 24 + Ausbau Hilariastraße und Fritz-Gerlich-Straße

Hier finden Sie:
– die Mitschrift der WIP
– die Tagesordnung 2017_07_04_Tagesordnung_GR– die öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen

 

 

23. Juni 2017: Abgewirtschaftet!

Pullach_Vermoegenshaushalt_2017Quelle: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Pullach i. Isartal, Seite 47

Ja, die Grafik ist eindeutig: Der Vermögenshaushalt 2017 besteht zu 80% aus Rücklagen. Am Ende dieses Jahres werden noch kümmerliche 8 Mio. Euro an Rücklagen vorhanden sein. Die Wahlperiode startete 2014 mit 62 Mio. Euro Rücklagen. Dieser Schwund ist umso besorgniserregender, als die großen Aufgaben wie Modernisierung der Grund- und Mittelschule, Neubau des Schwimmbads und Renovierung des Bürgerhauses dabei noch gar nicht berücksichtigt sind. Lesen Sie mehr in unserer Pressemitteilung und wenn Sie sich danach fragen, was Sie tun können: Unterschreiben Sie bei unserer Aktion gegen das mehr als 10 Millionen teure kommunale Bauvorhaben an der Heilmannstraße. Hier geht es zur Pressemitteilung Nr. 50: Abgewirtschaftet!

Pullach_RuecklagenentwicklungQuelle: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Pullach i. Isartal, Seite 15

 

 

20. Juni 2017: Wir fragen Sie: 10 Millionen Euro für noch ein Hochhaus?

In Vorbereitung eines Bürgerbegehrens fragen wir Sie, die Pullacherinnen und Pullacher:
Sind Sie dafür, dass das Grundstück Heilmannstr. 53/55 als Vorratsfläche erhalten bleibt und in naher Zukunft nicht bebaut wird?

Aktueller Anlass: Der geänderte Bebauungsplan für die Heilmannstr. 53/55 liegt im Rathaus öffentlich aus.

Wir von der WIP wollen die (mehr als) 10 Millionen Euro, die hier in
22 Wohneinheiten investiert werden sollen, anders verwenden.
Dafür gibt es gute Gründe:

  1. Pullach hat bereits fast 600 kommunale Wohnungen (20% der Haushalte). Das ist beispielhaft für eine Kommune dieser Größe.

  2. In der Hans-Keis-Straße 26a ist ein kommunales Wohnungsbauprojekt mit EG+4 Etagen im Bau.

  3. Die Pullacherinnen und Pullacher haben sich in den Bürgerwerkstätten zum Ortsentwicklungsplan klar gegen eine massive Nachverdichtung ausgesprochen.

  4. Die Rücklagen der Gemeinde sind binnen 3 Jahren von 62 auf 8 Mio. Euro abgeschmolzen. Millionenprojekte wie der Bau des Schwimmbads, die Modernisierung der Grund- und Mittelschule und die Renovierung des Bürgerhauses stehen an.

In dieser Situation hat kommunaler Wohnungsbau für uns keine Priorität.

Diskutieren Sie mit uns und unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift!
Sie finden uns am Samstag, 1. Juli 2017 und Samstag, 8. Juli 2017 vor Ort:
8.00–10.00 Uhr Kirchplatz
8.00–10.00 Uhr Wöllnerplatz
10.00–12.00 Uhr vor der Norma, Johann-Bader-Straße
Oder schreiben Sie uns an kontakt@wirinpullach.de.

Eine Unterschriftenliste und den Flyer zur Aktion können Sie herunterladen: WIP_UnterschriftenlisteWIP_Flyer

 

 

20. Juni 2017: 50. Gemeinderatssitzung

Telegramm: Diskussion über Freizeitbad + Resolution pro Europa + Kämmerer verlässt Pullach + Haushalt 2017 mit 11:8 Stimmen verabschiedet + Bauvoranfrage TC Großhesselohe genehmigt

Top-Thema war der Haushalt 2017, erneut spät vorgelegt und kontrovers diskutiert. Besorgniserregend ist die Entwicklung der Rücklagen von 62 auf 8 Mio. Euro binnen drei Jahren. Die WIP-Gemeinderäte haben dem Haushalt nicht zugestimmt.
Hier finden Sie:
die Mitschrift der WIP
– die Tagesordnung 2017_06_20_Tagesordnung_GR– die öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen
– die Europa-Resolution WIP_Bekenntnis_zu_Europa – den Haushalt Entwurf_Haushalt_Pullach_2017

 

 

23. Mai 2017: 49. Gemeinderatssitzung

Beschlossen wurde die Gestaltung der Außenanlagen des Pullacher Friedhofs an der Münchener Straße sowie ein Antrag der FDP zur Beibehaltung des Hare-Niemeyer-Verfahrens bei Gemeinderats-, Stadtrats-, Kreistags- und Bezirkstagswahlen. Die Auszählung nach d’Hondt begünstigt tendenziell größere Parteien bei der Sitzvergabe.
Hier finden Sie:
die Mitschrift der WIP
– die Tagesordnung 2017_05_23_Tagesordnung_GR– die öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen.

 

 

9. Mai 2017: 48. Gemeinderatssitzung

Beschlossen wurden die Auftragsvergaben für das Friedhofsgebäude, den Straßenunterhalt und die Brücke über die B11 in Höhe Waldstraße. Im zweiten Anlauf passierte diesmal der minimal modifizierte Bebauungsplan für die Heilmannstraße 53/55 den Gemeinderat. Wie der Neubau an der Hans-Keis-Straße ist auch das Bauvorhaben an der Heilmannstraße ein kommunales Wohnungsbauprojekt. Die WIP hält das zum jetzigen Zeitpunkt für zuviel des Guten, inbesondere im Hinblick auf die finanzielle Situation der Gemeinde und die anstehenden Großprojekte Grund- und Mittelschule, Schwimmbad und Bürgerhaus – und hat deswegen erneut dagegen gestimmt.

Hier finden Sie:
die Mitschrift der WIP
– die Tagesordnung 2017_05_09_Tagesordnung_GR
– die öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen.

 

 

3. Mai 2017: Mitgliederversammlung

Auf der gut besuchten 4. ordentlichen Mitgliederversammlung der WIP kamen Vorstand, Gemeinderäte, Mitglieder und Interessierte zusammen. Der 1. Vorsitzende Reinhard Vennekold gab einen ausführlichen Rückblick auf die vergangenen arbeitsreichen 12 Monate und referierte zu den aktuellen Themen Skatepark, Wohnungsbau und Haushalt. Die auf einer Klausur erarbeiteten neuen Leitlinien wurden diskutiert und verabschiedet. Wahlen standen dieses Jahr nicht an. Der Vorstand wird turnusmäßig 2018 neu gewählt. Das Protokoll finden Sie demnächst hier.

 

 

25. April 2017: 47. Gemeinderatssitzung

Die Themen Skatepark und das Bauvorhaben Heilmannstraße 53/55 dürften die meisten der 80 Zuhörer im großen Sitzungssaal angelockt haben. Zur Freude der Jugendlichen wurde mehrheitlich beschlossen, für die bis zu 6 Meter hohen hölzernen Schallschutzwände einen Bauantrag beim Landratsamt einzureichen. Zusätzlich sollen zu gegebener Zeit schallabsorbierende Gummimatten unterbaut werden. Ebenfalls beschlossen wurde die Planung einer neuen Jugendfreizeitstätte vor dem Skatepark, da ein Gebäude an dieser Stelle zusätzlich Schall schlucken würde.
Wir von der WIP haben dagegen gestimmt, da wir meinen: Eine 45 Meter lange und 6 Meter hohe Wand mitten in Pullach ist hässlich und heilt nicht die Überdimensionierung des Skateparks. Wenn kein alternativer Standort für den Skatepark möglich ist, bleibt unseres Erachtens nur ein Rückbau des Skateparks auf die Größe vor der Sanierung. Die Jugendlichen sollen ihren Skatepark haben, aber die Wünsche der Anwohner sind ebenso legitim.
Weitere Themen waren: Handlungsempfehlungen für den Ortsentwicklungsplan, der Fußgängerabgang vom Isarhochuferweg zur Grünwalder Brücke (beschlossen trotz Verdoppelung der Baukosten), das weitere Vorgehen beim Bauvorhaben an der Heilmannstraße 53/55, Zulagen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Pullach sowie die Jugendsozialarbeit an der Grundschule Pullach.
Hier geht es zur ausführlichen Mitschrift der WIP.
Die Tagesordnung finden Sie hier: 2017_04_25_Tagesordnung_GR
Details finden Sie in den öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen.

 

 

9. April 2017: Pulse of Europe – Demo für Europa

Die WIP kümmert sich als kommunale Wählervereinigung vornehmlich um die Belange der Bürgerinnen und Bürger Pullachs und bekennt sich darüberhinaus klar zu Europa, seinen Regionen, Werten und Menschen. Unterstützen auch Sie unser Europa, denn wir sind Europa!
Die Initiative „Pulse of Europe“ ist eine unabhängige Bürgerinitiative in bis heute 92 europäischen Städten. In München wird jeden Sonntag um 15 Uhr auf dem Max-Joseph-Platz für Europa demonstriert: www.pulseofeurope.eu
Unter den mehreren Tausend Teilnehmern war auch eine Gruppe europabegeisterter Pullacher WIPs. Alt-Oberbürgermeister Vogel sprach beeindruckend und skizzierte anhand seines Lebenslaufs die Entwicklung Europas und mahnte, dass Frieden und Freiheit nicht selbstverständlich sind.

2017_04_09_PoE3

 

2017_04_09_PoE2

 

 

5. April 2017: Quo vadis OEP?

Gemeinderat Johannes Schuster erläutert in der Pressemitteilung
„Quo vadis OEP?“, wie und warum es zum Antrag der WIP kam, die weiteren Planungen der Schulen auf die Ortsmitte zu beschränken. Wir hoffen mit dieser, aus unserer Sicht längst überfälligen Entscheidung einen guten Schritt vorwärts getan zu haben, um unter den gegebenen Rahmen-
bedingungen möglichst zügig eine für Pullach optimale Lösung für den
Um- und Neubau unserer Schulen erreichen zu können.
Lesen Sie mehr in unserer Pressemitteilung Nr. 49.

 

 

4. April 2017: 46. Gemeinderatssitzung

Zweifellos überraschend, aber ganz im Sinne der WIP war die Ablehnung des Bebauungsplanes für den Bereich Heilmannstraße 53 und 55.
Sehr informativ war die ausführliche Machbarkeitsstudie mit drei Varianten für den Neubau des Freizeitbads.
Keine Lust mehr auf Kamera-Experimente: Eine sichere Lösung für den Betrieb der Ampelanlage an der Kreuzung Richard-Wagner-Straße/
Pater-Rupert-Mayer-Straße beschlossen die Gemeinderäte ebenso wie die Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstadt“ für den Bereich
Im Bogen 2. Für den geräumten Grillplatz auf der Grundelbergwiese soll es Ersatz geben.
Alles ganz genau können Sie in unserer Mitschrift lesen.
Sie finden hier
– die Mitschrift der WIP
– die Tagesordnung 2017_04_04_Tagesordnung_GR– die öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen

 

 

28. März 2017: Moment mal … da müssen wir was klarstellen!

Drei Aussagen aus der letzten Gemeinderatssitzung können wir nicht unwidersprochen lassen.
Lesen Sie mehr in unserer Pressemitteilung Nr. 48.