Pressemitteilung Nr. 91:
Die kommunale Finanzkontrolle

Liebe Pullacherinnen und Pullacher,
als Elemente der öffentlichen Finanzkontrolle gelten vorrangig die Rechnungshöfe (Bund, Länder, EU) sowie die örtlichen Rechnungsprüfungsausschüsse der Städte und Gemeinden. Gegenstand der Prüfung ist dabei insbesondere die Einhaltung des Haushaltsrechts mit dem Ziel den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde festzustellen und danach der ersten Bürgermeisterin für den geprüften Jahresabschluss die Entlastung zu erteilen, soweit die gesetzlichen Grundlagen.

Was ist nun in Pullach passiert?
Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses der letzten Gemeinderatsperiode haben wir im Ausschuss bereits am 27.05.2019 das Prüfungsgebiet des Kommunalunternehmens VBS und der beiden Tochtergesellschaften der Gemeinde – IEP GmbH und Wohnbaugesellschaft – beschlossen. Doch die Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte zeigten sich alles andere als kooperativ. Die leider ablehnende Haltung wurde noch durch in Auftrag gegebene Rechtsanwaltsschreiben (liegen vor) verstärkt und führte nun zu einer finalen Klärung im Landratsamt (Schreiben vom Ende Mai/Anfang Juni 2020 liegt vor).
Das Landratsamt als Aufsichtsbehörde hat festgestellt: Die VBS ist uneingeschränkt auskunftspflichtig, die Tochterunternehmen IEP und Wohnbau grundsätzlich auch, jedoch sollte das Prüfgebiet detailliert beschrieben werden.

Das würden wir nun gerne auch so umsetzen, um den Bericht für 2018 fertigstellen zu können.

Wenig hilfreich erscheinen mir Äußerungen in Richtung eines juristischen „Kasperltheaters“ (Isar-Anzeiger der letzten Woche) oder gar das Ansinnen, die Prüfung der IEP und der Wohnbau aus dem Prüfbericht zu streichen, wie es vorgeschlagen worden ist. Wenn man über ein Jahr kämpfen muss, um neben seiner beruflichen Tätigkeit ehrenamtlich die Prüfungsaufgaben in der Gemeinde wahrzunehmen und dabei so viele Steine in den Weg gelegt bekommt, kann ich für mich nur sagen: Jetzt erst recht!

Es ist doch wohl selbstverständlich, dass Tochterunternehmen, die zweistellige Millionenbeträge aus den Steuereinnahmen der Gemeinde erhalten, geprüft werden. Kern der Bestimmungen ist die ordnungsgemäße, sparsame, wirtschaftliche und zielgerichtete Verwendung der Steuereinnahmen im Interesse der Bürger.
Das ist Sachpolitik und hat nichts mit Polemik, „Fake News“ oder „juristischem Geplänkel“ zu tun.

Klar abzutrennen von der Prüfung eines Rechnungsprüfungsausschusses ist ein Wirtschaftstestat eines vereidigten Wirtschaftsprüfers, das beide Tochterunternehmen jedes Jahr vorzulegen haben. Dieser kann nämlich nicht wissen, welche Regelungen die Gemeinde und der Gemeinderat in seinen Beschlüssen zu einzelnen Projekten oder Aufträgen getroffen haben.

Lassen Sie uns einfach unsere Aufgaben fortführen, z.B. Beraterverträge prüfen und Kostensteigerungen beim Wohnungsbau nachvollziehen – und die von allen Bürgerinnen und Bürger gewünschte Sacharbeit endlich beginnen.

Ihr
Reinhard Vennekold
1. Vorsitzender der WIP – Wir in Pullach e.V.