Pressemitteilung Nr. 52:
Bürgerbegehren – und nun?

Liebe Pullacherinnen und Pullacher,

745 Unterschriften für das von der WIP initiierte Bürgerbegehren wurden am Montag, 25.09.2017 der Gemeinde überreicht. Bereits am nächsten Tag (!) wurde in der Sitzung des Gemeinderats eine juristische, im Resultat ablehnende Stellungnahme von der Bürgermeisterin vorgetragen.

 

Über die Würdigung und die Konsequenzen hinaus sollten sich Juristen, insbesondere die Rechtsaufsicht des Landratsamts München, mit der Frage beschäftigen, warum und mit welcher Genehmigung angeblich bereits Kosten von über 1 Million Euro entstanden sein sollen, obwohl die dafür notwendige Bebauungsplanänderung erst kurz vor den Sommerferien beschlossen wurde. Die erste von der Gemeindeverwaltung vorgestellte Bebauungsplanänderung für die Heilmannstraße am 04.04.2017 fand, wie Sie wissen, keine Mehrheit.

 

Doch um was geht es nun eigentlich in dem Bürgerbegehren?
Die Bürgerinnen und Bürger Pullachs sollen in einem Bürgerentscheid befragt werden, ob zum jetzigen Zeitpunkt und angesichts der aktuellen Haushaltslage weitere Millionen in ein zweites Wohnungsbauprojekt gesteckt werden sollen oder nicht.

 

Bürgerbegehren sind in Bayern gesetzlich verankert und kommen in Form von Volksabstimmungen auch in der Schweiz vor. Der ehemalige Münchner OB Christian Ude (SPD) hat vor einigen Jahren die Münchner Bürger über die Untertunnelung des Mittleren Rings in Form eines Bürgerentscheids abstimmen lassen. Sein Vorgänger OB Georg Kronawitter (SPD) ließ über den Bau von Hochhäusern, die höher als 100 Meter sind, abstimmen. Bürgerentscheide gab es auch bzgl. des Baus der Allianz-Arena bzw. der
3. Startbahn des Flughafens München. Ganz aktuell verfolgt gerade ein Bündnis mit den GRÜNEN in Bayern ein Volksbegehren unter dem Motto: „Damit Bayern Heimat bleibt“ eine Initiative zur Eindämmung der Betonflut.

 

In ganz Bayern gab es seit Einführung im Jahre 1995 über 1700 Bürgerentscheide, Tendenz steigend. Denn Bürger wollen ihre Kommune oder Gemeinde mitgestalten. Dies geschieht zwar auch durch die Wahl der Mandatsträger im Gemeinderat, doch oftmals entscheiden diese nicht so, wie sich der Wähler das vorstellt.

 

Wir als WIP fragen uns, warum sich die Mehrheit des Gemeinderats einschließlich der Bürgermeisterin in der vergangenen Sitzung gegen die Verschiebung der Tagesordnungspunkte zum Thema Heilmannstraße 53/55 ausgesprochen hat. Befürchten gar die Befürworter dieses Projekts im Gemeinderat, dass die Bürgerinnen und Bürger Pullachs anders entscheiden werden, wenn es zum Bürgerentscheid kommen sollte?

 

Herr Aßmus, Pullachs scheidender Kämmerer, hat in seinem öffentlichen Haushaltsplan 2017, den jeder Bürger im Rathaus einsehen kann und den der Gemeinderat endgültig erst am 20.06.2017 verabschiedet hat, geschrieben:
„In Anbetracht der hohen Rücklagenentnahme kann man durchaus skeptisch auf die Finanzlage der Gemeinde blicken. Hier wäre im Interesse einer stabilen Finanzentwicklung die Ausgabenentwicklung bei den Projekten des Vermögenshaushalts genau im Auge zu behalten.“

 

Gerade auch deshalb wollen wir als WIP diese wichtige Entscheidung in die Hände der Pullacher Bürgerinnen und Bürger legen, denn die Kassen sind fast leer  und dies angesichts bevorstehender und noch nicht berücksichtigter Großprojekte wie Schwimmbad, Schulen, Bürgerhaus.

 

Nachlesen können Sie das hier:

 

Quelle: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Pullach i. Isartal, Seite 15

 

Am 17. Oktober 2017 wird der Pullacher Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung entscheiden, ob das Bürgerbegehren zugelassen wird oder nicht.
Es wird für alle Anwesenden sicher sehr aufschlussreich sein, wie und warum sich der Gemeinderat dafür oder dagegen entscheiden wird.

 

Reinhard Vennekold

1. Vorsitzender der WIP – Wir in Pullach e.V.