Pressemitteilung Nr. 21:
Pullacher Straße wird zum Nadelöhr

Dass künftig an der Pullacher Straße teilweise einseitig geparkt werden darf, beschloss der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung vom 7. Oktober 2014.
Die Entscheidung fiel mit 5:4 Stimmen sehr knapp und gegen die Stimmen der WIP. Wir befürchten, dass der Verkehrsfluss stark behindert wird.

Es wurde zu dem Tagesordnungspunkt „Verkehrs- und Parksituation in der Pullacher Straße, Antrag von Herrn Burges jun. vom 26.08.2014“ beschlossen, dass in der Pullacher Straße auf Teilstücken einseitig auf der Ostseite das eingeschränkte Halteverbot aufgehoben wird. Damit kann dort zukünftig regulär geparkt werden. Bei einem Begegnungsverkehr müssen an diesen Stellen auf Grund der Straßenbreite die Fahrzeuge halten und erst den Gegenverkehr vorbeilassen.

Wir meinen: Dies kann in Zeiten des Berufsverkehrs sehr lange dauern und dadurch den Verkehrsfluss enorm behindern.

Es handelt sich bei der Pullacher Straße um eine Durchgangsstraße mit Verbindungsverkehr zwischen Großhesselohe und Pullach und natürlich mit Zulieferverkehr zum BND (ca. 3000 Mitarbeiter), zur LHI-Leasing, zur WaWi und zur Firma Hermes. Hier sollte der Verkehr frei fließen können.

Erst kürzlich wurde die Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 40 km/h reduziert. Damit wurde der Wohnbebauung im Rahmen der Umsetzung des Verkehrskonzeptes Rechnung getragen.

Eine Blockierung des Verkehrsflusses durch parkende Autos, die ein ständiges Abbremsen und Anfahren der Fahrzeuge zur Folge hat, wird auch bei den Anwohnern zu einer erheblichen Mehrbelastung führen. Diese Fahrweise verursacht deutlich mehr Emissionen (Lärm und Abgase) als gleichmäßiges Fahren.

Rettungskräfte im Einsatz, also Feuerwehr, Notarzt oder Polizei, sollten in einer Durchgangsstraße zügig vorankommen. Der Übersichtlichkeit vor dem Zebrastreifen bei der Kastanienallee werden parkende Autos auch nicht förderlich sein.

Leidtragende werden auch die Radfahrer (bspw. Kinder, Jugendliche zu den Schulen im Ortskern) sein, denn das Gefahrenpotential ist durch die Verengung enorm gestiegen: Laut Straßenbauvorschrift (RASt 06) benötigt ein Kraftfahrzeug inklusive Sicherheitsabstand einen Verkehrsraum von 3,05 Meter, ein Fahrradfahrer 0,60 Meter. Die Fahrbahnbreite der Pullacher Straße beträgt jedoch nur 6 Meter – ein gefahrloses Nebeneinander bzw. Überholen von Radfahrern und Kraftfahrzeug ist dann bei parkenden Autos nicht mehr gegeben.

Übrigens wird die auf Grund einer Baustelle derzeit vorhandene Fahrbahnverengung in der Pullacher Straße wohlweislich mit einer temporären Ampel geregelt, da sonst im Berufsverkehr kein Vorbeikommen mehr möglich wäre. In Zukunft wird dem wartenden Autofahrer kein grünes Licht das Vorbeifahren an parkenden Autos ermöglichen.

Schreiben Sie uns Ihre Meinung zu diesem Thema an kontakt@wir-in-pullach.de oder sprechen Sie uns persönlich an. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen.

Stefan Demmeler
Gemeinderat der WIP-Fraktion und Mitglied im Verkehrsausschuss