Pressemitteilung Nr. 99:
Der Verkauf des Hutherhauses … so geheimnisvoll wie der BND!

Bei einem Grundstücksverkauf muss die Gemeinde Art. 75 Abs. 1 der Gemeindeordnung beachten. Dort heißt es u.a.: „Die Gemeinde darf Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern …“
Ein bewährter – wenngleich nicht der einzig zulässige – Weg, die Vorgabe in Art. 75 Abs. 1 Satz 2 GO umzusetzen, ist eine öffentliche Ausschreibung, etwa auf ihrer Homepage, in regionalen Zeitungen oder auf einem Immobilienportal im Internet. So ist die interessierte Öffentlichkeit bereits zu einem frühen Zeitpunkt eingebunden. Es gibt aber auch andere Wege, gänzlich ohne Information der Öffentlichkeit im Vorfeld – diesen Weg hat unsere Bürgermeisterin gewählt, auch wenn wir den anderen Weg, den der Transparenz, bevorzugt hätten.
Die Gemeinde hat im Jahr 2018 das Hutherhaus in der Habenschadenstr. 8 erworben, um bei einem möglichen Grundschulumbau Zugriff auf das Gebude und Grundstück zu haben. Der Gemeinderat wusste allerdings zu diesem Zeitpunkt nicht, dass eine Nutzung nur für eine Wohneinheit und eine Gewerbeeinheit genehmigt war. Was folgte ist hinreichlich bekannt – Pullacher Bürgerinnen und Bürger mussten für teures Geld „entmietet“ werden.
Ende letzten Jahres entschloss sich der Gemeinderat mehrheitlich in einer nichtöffentlichen Sitzung, das denkmalgeschützte Gebäude wieder zu verkaufen. Ausschlaggebend waren diverse Gutachten und Expertenmeinungen, die im Auftrag der gemeindlichen Bauverwaltung und Liegenschaftsverwaltung eine öffentliche Nutzung untersucht hatten. Das Ergebnis war eindeutig:
Eine öffentliche Nutzung gleich welcher Art – Museum, Schule o.a. – ist schon alleine wegen zu niedriger Deckenhöhen, Brandschutz, Baunutzung etc. nicht möglich.
Daran hat sich auch bis heute nichts geändert.
Betrachtet man die Wirtschaftlichkeit eines derartigen Gebäudes, muss man auch einen Blick auf Art. 61 GO werfen: Dort heißt es im Absatz 2: „Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu planen und zu führen. Aufgaben sollen in geeigneten Fällen daraufhin untersucht werden, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder unter Heranziehung Dritter, mindestens ebenso gut erledigt werden können.“
Werfen Sie einen Blick auf das denkmalgeschützte „Huhnhaus“ (Habenschadenstr. 14), das im Besitz der Gemeinde ist: Seit mehr als vier Jahren (!) steht dort ein Gerüst – ein Ende ist nicht abzusehen.
Vielleicht sollte die Gemeinde das Hutherhaus Dritten überlassen und sich ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eintragen lassen. Damit hätte Sie auch in Zukunft noch ein Mitspracherecht für das älteste Gebäude Pullachs und spart sich die teuren Renovierungskosten. Unsere Steuergelder können unserer Erachtens sicherlich besser für eine gemeindliche Daseinsvorsorge (Schulen, Schwimmbad, etc.) eingesetzt werden.
Schreiben Sie uns gerne Ihre Meinung unter kontakt@wirinpullach.de, denn wir machen Politik von uns, mit uns und für uns.
Ihr
Reinhard Vennekold
1. Vorsitzender der WIP – Wir in Pullach e.V.