Pressemitteilung Nr. 55:
Gemeinderat will Bürger nicht abstimmen lassen!

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens über die Bebauung der Heilmannstrasse 53-55 ausführlich diskutiert und abgestimmt:

Eine Mehrheit des Gemeinderats von 13 Gemeinderäten hat die Stellungnahme der Rechtsaufsicht des übergeordneten Landratsamtes München ignoriert und will die Bürger nicht abstimmen lassen.

Interessanterweise haben die beiden studierten Juristen im Gemeinderat – die 1. Bürgermeisterin und der 3. Bürgermeister – für die Zulässigkeit plädiert, unabhängig von ihrer persönlichen Meinung.

 

Die Rechtsaufsicht des Landratsamts München erklärte das Bürgerbegehren über die Bebauung der Heilmannstr. 53-55 im Vorfeld mit Schreiben vom 13.10.2017 für zulässig. Dies berichteten auch die Süddeutsche Zeitung und der Münchner Merkur vom 17.10.2017.

Wir als WIP hatten nie Zweifel an der Rechtmäßigkeit, steht diese doch in unserer bayerischen Verfassung fest verankert. Doch eine Mehrheit im Gemeinderat sieht das anders.

 

Wie diese unendliche Geschichte nun weitergeht, wissen wir nicht, jedoch gibt es viele Verlierer – vor allem die Pullacher Bürgerinnen und Bürger, die von „ihren“ Volksvertretern einer Abstimmung beraubt worden sind. Damit gewinnt man kein politisches Vertrauen.

 

Für alle Beteiligten wäre nun ein gleichzeitiges Bürger- und Ratsbegehren die beste aller Lösungen.

Wie auch immer sich die Pullacher Bevölkerung ausspräche, die Entscheidung würde auf einer breiten Bevölkerung fußen.

Diese Entscheidung haben nun 13 Gemeinderäte für sich beansprucht.

 

 

Fraktion der WIP

Wir in Pullach e.V.