Pressemitteilung Nr. 46:
Geheimnisse in Pullach

In der Bayerischen Gemeindeordnung findet sich folgender Artikel:

2. Abschnitt Geschäftsgang, Art. 52

Öffentlichkeit

(1) 1Zeitpunkt und Ort der Sitzungen des Gemeinderats sind unter Angabe der Tagesordnung, spätestens am dritten Tag vor der Sitzung, ortsüblich bekanntzumachen.2Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Gemeinderats.

(2) 1Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen.
2Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden.

(3) Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Seit Mai 2014 hatten wir in Pullach 47 Sitzungen des Gemeinderats. Fünfundvierzigmal schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung an.
Aus diesen 45 nichtöffentlichen Sitzungen wurden gerade neunmal (!) Bekanntgaben gemacht.

Da fragt man sich als Bürger:
Was ist denn so geheim, dass es keiner wissen darf?
Warum ist das Wohl der Allgemeinheit in Pullach so gefährdet?
Warum wird nicht wenigsten die Tagesordnung für die Nichtöffentliche Sitzung bekannt gegeben?
Denn eine Beschränkung des Bekanntmachungsgebots auf öffentliche Sitzungen (so wie in Baden-Württemberg, Niedersachsen oder Sachsen) findet sich in der Bayerischen Gemeindeordnung nicht.

Kein Wunder, dass angesichts der Fülle an nichtöffentlichen Themen der eine oder andere Gemeinderat in der Diskussion einer öffentlichen Sitzung mal ein „Geheimnis“ aus einer nichtöffentlichen Sitzung ausplaudert.

Es muss schwer sein, immer unterscheiden zu können, was nur der vereidigte Gemeinderat wissen darf und welche Informationen dem Wähler zumutbar sind.

So wundert man sich auch nicht, dass zum nichtöffentlichen Tages-
ordnungspunkt „Skatepark“ in die Sitzung am 07.03.2017 fast 40 betroffene Jugendliche und Nutzer des Skateparks kamen.

Es kann nicht angehen, dass die Bürgervertreter ständig hinter verschlosse-
nen Türen tagen und kaum etwas von den dort gefassten Beschlüssen an die Öffentlichkeit dringt. Warum wird nicht wenigstens die Tagesordnung der Nichtöffentlichen Sitzung bekannt gemacht?  Bei der Bekanntmachung der nichtöffentlich behandelten Tagesordnungspunkte hat die Verwaltung auf die richtige Formulierung zu achten, damit der Zweck der Nichtöffentlichkeit (wie etwa der Schutz persönlicher Daten) gewahrt bleibt.
Dass das möglich ist, können Bürgermeister, Rathausmitarbeiter wie auch alle Bürger am Beispiel Münchens leicht erkennen: Seit Jahr und Tag kündigt die Landeshauptstadt im Internet die Tagesordnung der nichtöffentlichen (wie der öffentlichen) Stadtratssitzungen für jedermann sichtbar an.

Wir von der WIP – Wir in Pullach e.V. werden künftig verstärkt beantragen, Tagesordnungspunkte von der nichtöffentlichen in die öffentliche Sitzung zu verschieben sowie mehr Ergebnisse der nichtöffentlichen Sitzungen bekanntzugeben.

Beate v. Bergwelt
Vorstand WIP – Wir in Pullach e.V.