Gemeinderat 06.02.2018:
Mitschrift der WIP

Beginn: 19.30 Uhr

Abwesend: Dr. Betz (FDP), Floß (CSU), Helmerich (SPD)

18 Stimmen = einstimmig

 

TOP 1:

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Gemeinderatsmitglieder und der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates nach Art. 47 Abs. 2 GO

 

TOP 1.1:

Genehmigung der vorgelegten Tagesordnung

Die Tagesordnung wird genehmigt.

 

TOP 1.2:

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats vom 09.01.2018 und 16.01.2018

Die Niederschriften werden genehmigt.

 

TOP 2:

Bürgerfragestunde

Frau Fuchs: Warum ist die WIP so vehement gegen die Bebauung in der Heilmannstraße, wenn alle anderen Parteien dafür sind? Warum muss hier so ein Aufstand gemacht werden? (Applaus der anderen Fraktionen)

Tausendfreund: Die Bürgerfragestunde ist eigentlich für Fragen an die Bürgermeisterin und die Verwaltung gedacht.

Zechmeister (WIP): Erklärt sich bereit, den Standpunkt der WIP in einem privaten Gespräch zu erklären.

 

Herr von Armansperg: Ausbau Marien-/Fritz-Gerlich-Straße soll bestandsorientiert auf 5,50 m erfolgen. Der Bestand ist tatsächlich 5,88 m bzw. 6,0 m. Sieht Probleme bei den schmalen Grundstückseinfahrten in dieser Straße. In der Hilariastraße parken die Autos inzwischen mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig. Warum werden die Bedenken der Anwohner nicht respektiert?

Kotzur: Es gab einen Beschluss des Gemeinderates. 5,50 m ist eine Straßenbreite, die üblich und ausreichend ist. Bei dieser Breite können sich ein LKW und ein PKW begegnen. Im ganzen Ort sollen die Kraftfahrer gleiche Bedingungen haben. Warum die Anwohner in der Hilariastraße auf dem Bürgersteig stehen, ist für ihn nicht nachvollziehbar. Falls man nicht aus der Garageneinfahrt kommt, können die Gehsteigabsenkungen verbreitert werden.

Demmeler (WIP): Beim Beschluss des Gemeinderates gab es ein großes Missverständis. Bestandsorientiert bedeutet für die WIP, dass die Straße in der bisherigen Breite ausgebaut wird. Bestandsorient heißt aber überhaupt nicht gleiche Breite, sondern lediglich, dass sich die Straßenansicht (z.B. durch Parkbuchten) nicht verändert. Warum muss man gegen den Willen der anliegenden Bürger eine Fahrbahnverengung durchsetzen?

Mallach (SPD): Sieht ebenfalls ein sprachliches Problem. Bestandsorientierung heißt nicht bestandsidentisch. Bei einer Kreuzung heißt das z.B., dass eine Kreuzung bleibt und kein Kreisverkehr gebaut wird.

Burges (FDP): Schließt sich Demmeler an. Das Wort „bestandsorientiert“ führt zu Missverständnissen. Kann man an der Planung für die Marienstraße noch etwas verändern?

Kotzur: Die Planung ist abgeschlossen, die Ausschreibungen laufen bereits. Natürlich könnte man neu planen, aber welche der aktuellen Fahrbahnbreiten soll dann gewählt werden? Die Einmündung an der Fritz-Gerlich-Straße ist bereits vorhanden, hier müsste man zurückbauen.

Tausendfreund: Kommt ein Antrag aus der Mitte des Gemeinderates, diese Planung zu ändern, könnte der auf eine der nächsten Tagesordnungen kommen. Sobald die Angebote reinkommen, muss die Vergabe gemäß der Ausschreibung vergeben werden.

Stöhr (GRÜNE): Freut sich über die neuen, breiten Bürgersteige in der Hilariastraße. Auch aus verkehrspolitischer Sicht sind verschmälerte Straßen sinnvoll, da das Fahrtempo automatisch verlangsamt wird.

 

TOP 3:

Gemeinderatsfragestunde

Mallach (SPD): Stimmt es, dass die Güterbewegung per Bahn in Höllriegelskreuth  eingestellt werden soll?

Weber: Die Bahnleistungen für die Fa. United Initiors werden weiterhin dreimal wöchentlich durchgeführt.

Im Bahnhof Pullach soll ein Rückbau der technischen Anlagen durchgeführt werden. Wie ist der aktuelle Stand?

Kotzur: Die Planungen sind sehr umfangreich, innerhalb der Bahn sind viele Stellen beteiligt, hier ist noch nichts geschehen.

Lenkungskonzept für Mountainbiker im Isartal –  ist hier schon etwas geschehen? Die Natur wird in den letzten Jahren extrem zerstört. Rettungskräfte haben große Schwierigkeiten, verunglückte Personen zu bergen.

Rückerl: Drei Punkte sind noch nicht geklärt: Das Rechtsgutachten über die Verkehrssicherheit ist noch nicht rechtssicher. Es wird nicht mehr von einem Trail, sondern von einem Pfad gesprochen, das hat verkehrsrechtliche Gründe. Es werden zwei Gebietsbeobachter gebraucht („Ranger“); Eine dieser Stellen ist genehmigt, sobald das Rechtsgutachten als rechtssicher gilt.

Wer übernimmt als Betreuer die Durchsetzung des Lenkungskonzepts?

Der Start war ursprünglich für 2017 geplant, aber auf kommunaler Ebene sind ihm die Hände gebunden. Es sind 3 Jahre der Prüfung von Pilotstrecken vorgesehen, bevor die Obere Naturschutzbehörde den Antrag des Isartalvereins prüft.

 

Ptacek (SPD): Parkplätze in der Wurzelseppstraße für die Friedhofbesucher werden nicht angenommen, die Plätze stehen immer leer, Anwohner müssen in andere Straßen ausweichen.

Kotzur: Die Parkplätze an der Münchener Straße waren von Dauerparkern belegt, der tatsächliche Parkplatz ist durch die Bauarbeiten eingeschränkt.

Tausendfreund: Es wurde so im Verkehrsausschuss beschlossen. Die Mitarbeiter des Bauhofs sollen die Verkehrssituation beobachten. Sollte es tatsächlich so sein, kann die Verwaltung eine Alternative ausarbeiten.

 

Voit (CSU): Wann gehen die Bauarbeiten am Bahnhof in Höllriegelskreuth weiter?

Tausendfreund: Der Bahnhof soll bis Mai 2018 fertig werden.

Was bedeuten die orangen und blauen Steckerl, die überall in Pullach stehen?

Kotzur: Das sind Messpunkte für die seismischen Untersuchungen
(3-D-Rüttelmessung) der Geothermie. Die Messungen gehen am 09.02.2018 los, heute waren Berichte über die Messungen in der Süddeutschen Zeitung und im Münchener Merkur.

 

TOP 4:

11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Großhesselohe“ für den Bereich des Anwesens Pullacher Straße 24 mit der Flurstücknummer 465 in ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GE) mit der Zweckbestimmung Büro- und Verwaltungsgebäude im beschleunigten Verfahren nahc § 13a Baugesetzbuch (BauGB);

1) Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

2) Erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

1) Das Landratsamt München hat u.a. empfohlen, das geplante Flachdach entweder durch ein Sattel- oder Walmdach zu ersetzen oder aber eine Staffellösung zu erarbeiten. Dann würde das Gebäude im Vergleich zur Umgebung nicht so massiv wirken. Außerdem mahnt es eine genaue Festsetzung der Tiefgaragenfläche, eine Aussage über die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage sowie den Baumschutz bzw. Vorschriften zur Neubepflanzung an.

2) Im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben sich Änderungen ergeben, die eine erneute Auslegung erfordern. Es ist vorgesehen, dass Stellungnahmen nur zu den ergänzten bzw. geänderten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der öffentlichen Auslegung wird auf 2 Wochen verkürzt.

 

Die Unterpunkte 1/1 bis 1/24 werden einstimmig verabschiedet.

 

Zu Punkt 1/3

Zechmeister (WIP): Wird der Bauherr über die beschlossene Änderung informiert?

Weiß: Sind in ständigem Kontakt und Austausch mit dem Bauherrn.

Zu Punkt 1/13

Stöhr (GRÜNE): Ihr ist die Aussage zu schwammig, sie möchte nicht, dass die Baumreihe im Süden gefällt wird, es wurden ja schon die Bäume im Osten entfernt.

Weiß: Der Bebauungsplan ist nicht so konkret wie ein tatsächlicher Bauantrag. Es ist ja vorgesehen, bei einer Fällung auf jeden Fall Ersatzmaßnahmen vorzunehmen.

 

Sammelbeschluss I einstimmig

Sammelbeschluss II bis IV einstimmig

 

TOP 5:

Friedhof Pullach: Umbau und Erweiterung der Friedhofsgebäude mit Neubau Werkhof; Neubeauftragung einer Bauleistung

Der Firma, an die die Trockenbauarbeiten ursprünglich vergeben worden waren, musste wegen endgültiger Verzögerung des Ausführungsbeginns gekündigt werden. Für die Neuvergabe an die Fa. Holzfurtner + Bahner wurde das Leistungsverzeichnis überarbeitet und ergänzt. Die Kosten betragen laut Angebot nun ca. Euro 109.000,–

Dies entspricht einer Einsparung von ca. 19,9% gegenüber der Kostenberechnung.

kein Sachvortrag, einstimmig beschlossen

 

TOP 6:

Antrag des Burschenvereins vom 18.01.2018 auf Verwendung des kommunalen Wappens auf Jacken und Shirts

Der Burschenverein möchte als Arbeitskleidung Softshelljacken und T-Shirts für seine Mitglieder besorgen. Diese soll als Alternative zur Lederhose getragen werden können. Auf den Rücken soll das Gemeindewappen gestickt werden, umgeben mit dem Schriftzug „Burschenverein Pullach i. Isartal e.V.“ und dem Gründungsjahr „2007“.

 

Grasse (GRÜNE): Findet es toll, dass sich die jungen Männer so mit der Gemeinde verbunden fühlen. Das Wappen ist ja ein Hoheitszeichen. Wird hier nicht der Eindruck erweckt, dass der Burschenverein von der Gemeinde gelenkt wird?

Tausendfreund: Das Wappen ist ein Hoheitszeichen, es darf nicht jeder verwenden, um nicht fälschlicherweise einen amtlichen Eindruck zu erwecken. Die Gemeinde hat das Verwendung des Wappens schon mehrfach genehmigt. Hier gibt es ein abgestuftes Verfahren.

Zechmeister (WIP): Ist stolz auf den Burschenverein, der die Tradition vorantreibt, sie bittet um Zustimmung.

Mallach (SPD): Findet es auch gut, bittet auch um Zustimmung.

Stöhr (GRÜNE): Hat die Gemeinde Einfluss auf die Schriftart des Schriftzugs? Möchte nicht, dass Arbeitskleidung, die nicht von Gemeindemitarbeitern getragen wird, mit dem Pullacher Wappen geschmückt wird.

Abstimmung:

16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen -> Antrag angenommen

 

TOP 7:

Erste Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Gemeinde Pullach i. Isartal vom 23.07.2014; Bildung eines Referats für Personalwesen, Besetzung des Referats

In der nichtöffentlichen Sitzung des Finanz- und Personalausschusses im Dezember 2017 wurde seitens der anwesenden Gemeinderatsmitglieder der Wunsch geäußert, ein weiteres Referat für Personalwesen zu bilden.
Die Referentin bzw. der Referent soll als Bindeglied und Ansprechpartner zwischen Verwaltung (Bürgermeisterin), Personalvertretung, Beschäftigten und Gemeinderat fungieren.

Zechmeister (WIP): Es besteht Einigkeit, das neue Referat zu schaffen.
Hat aber Probleme, jemanden aus dem Gemeinderat zu benennen und schlägt vor, dass Interessierte aus dem Gemeinderat sich mit dem Personalrat in Verbindung setzen, so dass im Zuge der anstehenden Personalratswahlen die Mitarbeiter dann entscheiden können. Hier geht es schließlich um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Stöhr (GRÜNE): Sollten nicht alle Bediensteten im Rathaus befragt werden,
ob sie einen solchen Referenten wollen?

Dr. Most (CSU): Nimmt eine klare Gegenposition ein. Die Referate werden in einem würdigen Prozess aufgeteilt, das ist Aufgabe des Gemeinderats.
Darf der Personalrat dann einen Referenten wieder abwählen? Das darf nicht dem Wohl und Unwohl eines Personalrats unterliegen. Die Aufgabe eines Personalreferenten wird sehr arbeitsintensiv werden, hier braucht man einen wöchentlichen Termin in einem eigenen Büro. Der oder die Referent/-in muss auch bereit sein, ad hoc ins Rathaus zu eilen, wenn es einen Notfall gibt. Berufstätige Gemeinderatsmitglieder scheiden hier von vornherein aus.

Tausendfreund: Der Vorschlag zur Bildung dieses neuen Referates kam aus dem Personalrat. Die Entscheidung, wer Referent werden soll, obliegt dem Gemeinderat. Eigentlich ist laut Gemeindeordnung der Bürgermeister für die Besetzung der Referate zuständig. In Pullach bestimmt jedoch der Gemeinderat, um eine gerechte Aufteilung zu gewährleisten.

Ptacek (SPD): Ist jetzt geklärt, ob die Belegschaft mit einbezogen werden soll? Soll hier ein kleiner Nebenwahlkampf veranstaltet werden? Wie soll das in Zukunft laufen, jedesmal Wahlen in der Belegschaft, wenn der Gemeinderat neu gewählt wird? Welche Kompetenzen soll das neue Referat bekommen?
Er hat das Gefühl, die Referate sind ein Ersatz für die Goldene Ehrennadel der Gemeinde. Viele dieser Titel sind ohne tatsächlichen Geschäftsbereich, hier kommt es immer auf den Einsatz des einzelnen an. Er möchte aus Paritätsgründen eines der bestehenden Referate streichen: im Referat für Schulen und Kindergärten gibt es fünf Referenten; Hier könnte man auf zwei Personen kürzen.

Grasse (GRÜNE): Der neue Personalreferent ist lediglich ein offizieller Ansprechpartner für Gemeindemitarbeiter. Sollte nicht vor der Besetzung des Referats eine Aufgaben- und Funktionsbeschreibung erstellt werden?

Tausendfreund: Soll hier grundsätzlich über alle Referate nachgedacht werden? Einige Referate haben Scharnierfunktion (z.B. Finanzen/Kämmerei; Sozial/Wohnungsbaugesellschaft), auch die anderen Referate sind selbsterklärend. Das neue Referat für Personalwesen soll auch bei der Personalplanung mit vorbereitend tätig sein. Der Referent hätte dann Akteneinsicht im Namen des Gemeinderats, die Referenten sind dadurch privilegiert. Wollen die Fraktionen bis zur nächsten Sitzung nochmal intern beraten?

Vennekold (WIP): Als der Personalrat geschlossen zurücktrat, gab es einen Entschluss, das neue Referat für Personalwesen einzurichten. Ein Vertrauensverhältnis der Mitarbeiter im Rathaus zu den zukünftigen Referenten (zwei je Referat) ist enorm wichtig. Plädiert für eine Vertagung, die Fraktionen sollen mögliche Referenten benennen, diese sollen dann dem Personalrat vorgeschlagen werden.

Dr. Most (CSU): Ist gegen eine Vertagung, weil sich aus seiner Sicht sowieso kaum ein Gemeinderat bereit erklären wird, dieses Referat zu übernehmen. Vor einer Vertagung muss das Prozedere der Vergabe geklärt werden.

Antrag zur Vertagung:

3 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen -> Antrag abgelehnt

Tausendfreund: Hier ist nur die Besetzung mit einem Referenten vorgesehen.

Voit (CSU): Sieht es als Aufgabe des neuen Referenten, hier mit den Mitarbeitern eine Zusammenarbeit zu entwickeln.

Schuster (WIP): Ist es tatsächlich sinnvoll, Bindeglied und Ansprechpartner zwischen Verwaltung (Bürgermeisterin), Personalvertretung, Beschäftigten und Gemeinderat zu sein? Hier wird praktisch eine Umgehung der Personalvertretung geschaffen.

Ptacek: Ihm ist nicht klar, handelt es sich um eine Scharnierfunktion, eine Art Seelsorger? Schlägt eine Sitzungsunterbrechung vor, in der Fraktionsvorsitzende und Bürgermeisterin kurz die Eckdaten besprechen, um die Diskussionen abzukürzen.

 

Sitzungsunterbrechung 20 Minuten

 

Tausendfreund: Es wurde vereinbart, dass heute darüber entschieden wird,

– ob das Referat eingerichtet werden soll

Abstimmung: einstimmig angenommen

– ob es mit einem oder zwei Referenten besetzt werden soll

Abstimmung über einen Referenten: 12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen -> Antrag angenommen

Abstimmung über zwei Referenten: entfällt

– ob die Fraktionen bis zur nächsten Sitzung Referentenvorschläge machen

einstimmig angenommen

 

TOP 8:

Schaffung einer Koordinatorenstelle zum Projektantrag kommunaler Entwicklungspolitik in der Abteilung Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz

Im Sitzungsjahr 2017 hat der Gemeinderat beschlossen, dass sich Pullach als „Fair Trade Gemeinde“ bewirbt, den fairen Handel unterstützt und der gemeinsamen Erklärung des Landkreises München, seiner Städte und Gemeinden zur 29++ Klima.Energie.Initiative zugestimmt. Die Abteilung Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz wurde mit der Umsetzung beauftragt. Für die Umsetzung der Beschlüsse fehlt in der Abteilung mindestens eine Vollzeitstelle.

Der Eigenanteil der Gemeinde würde für die auf zwei Jahre befristete Vollzeitstelle ca. Euro 17.000 betragen. Die restlichen 90 % Personalkosten können durch einen Zuschuss gedeckt werden.

Rückerl: Der Maßnahmenkatalog des Landkreises für die Initiative 29++ umfasst 46 Seiten. Um hier eine tatsächliche Umsetzung zu erreichen, müsste eine neue Stelle geschaffen werden. Der Fördervertrag wird gewährt, wenn das politische Gremium der Gemeinde zustimmt. Er bittet um Zustimmung.

Zechmeister (WIP): Hat damals gefragt, ob es erheblichen Aufwand für die Verwaltung geben wird. Es wurde gesagt, es müssten nur ein oder zwei Veranstaltungen durchgeführt und ein paar Plakate gedruckt werden. Auch ein 90 % Zuschuss wird aus Steuergeldern bezahlt. Kann dem Antrag nicht zustimmen.

Rückerl: Der Beschluss zur Fair-Trade-Gemeinde ist tatsächlich unaufwändig. Arbeit fällt bei der Klimaschutzinitiative an.

Mallach (SPD): Wir haben die Möglichkeit, für Euro 8.500,– im Jahr eine Vollzeitstelle zu bekommen. Er sieht keine Veranlassung, dieses Angebot auszuschlagen. Natürlich handelt es sich bei dem Zuschuss um Steuergelder, diese wurden aber genau für diese Situation vorgesehen. Er plädiert für Zustimmung.

Tausendfreund: Wenn Pullach die Steuergelder nicht abruft, nimmt sie jemand anderer in Anspruch.

Grasse (GRÜNE): Findet es wichtig, dass die Gemeinde die Klimaziele tatsächlich umsetzt. Was für eine Ausbildung müsste die Person haben, die diese Stelle besetzt?

Rückerl: Mindestens einen Masterstudiengang im Bereich Umwelt oder Energie.

Dr. Most (CSU): Wenn der Gemeinderat zustimmt, muss das auch umgesetzt werden. Wenn es um das Thema Zuschüsse geht, hat er ein Déjà-vu-Erlebnis. Das Thema Wohnungsbau steht bei den Groko-Verhandlungen in Berlin im Fokus. Dafür werden Steuergelder ausgegeben.

Metz (WIP): Lässt sich nicht nachsagen, dass sie gegen Klimaschutz ist.
Was genau bedeutet diese Stelle genau in der Praxis? Wie beeinflusst das das Handeln des Gemeinderats?

Tausendfreund: Eine solche Stelle setzt die Beschlüsse des Gemeinderats um.

Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen (alle WIP)
-> Antrag angenommen

 

TOP 9:

Bewilligung von Zuschüssen

a)    Antrag der Kirchenstiftung Hl. Geist

b)    Antrag des Tennisclubs Großhesselohe e.V.

 

a)    Im Vorgriff auf den Haushalt 2018 wird der Kirchenstiftung Hl. Geist ein einmaliger Personalkostenzuschuss über maximal Euro 100.000,– gewährt. Dieses Defizit im Haushaltsplan für das Kindergartenjahr 2017/2018 wird voraussichtlich einmalig bleiben. Inzwischen wurde die personelle Unterbesetzung im Kindergarten behoben, es werden zusätzliche Kinder aufgenommen. Eine Defizitvereinbarung mit dem Träger des Kindergarten existiert nicht. Mit anderen Kindergärten in Pullach wurde hingegen eine Defizitvereinbarung getroffen (z.B. St. Ansgar erhielt 2016 Euro 138.149,– und 2017 Euro 195.308,– und 2018 voraussichtlich Euro 120.345,–). Nach Kenntnis über die tatsächlich entstandenen Kosten im abgeschlossenen Kindergartenhaushaltsjahr ist die Höhe des Zuschusses entsprechend anzupassen.

Schuster (WIP): Fragt, ob er mit abstimmen darf, da er Mitglied der Kirchenverwaltung ist.

Tausendfreund: Nur, wenn er vertretungsberechtigt ist. Dies ist nicht der Fall.

Dr. Most (CSU): Inhaltlich Zustimmung, aber warum werden nicht die gesamten Euro 100.350,– bezuschusst?

Schneider: Diese Zahl fußt auf der Haushaltsplanung des Kindergartens, es wurden nur Euro 100.000,– beantragt.

einstimmig angenommen

 

b)    Der Tennisclub Großhesselohe hat für die Sanierung und Renovierung seiner Umkleiden mit den Toilettenanlagen ein Darlehen von Euro 500.000,– bei der Kreissparkasse beantragt. Dieses Darlehen wird die entstehenden Kosten jedoch voraussichtlich nicht in voller Höhe abdecken. Dem Tennisclub soll daher ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von Euro 25.000,– gewährt werden. Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten ist ein Verwendungsnachweis über die tatsächlich entstanden Kosten zu erbringen.

Tausendfreund: Der Tennisclub bekommt Zuschüsse für die Jugendarbeit. Der Gemeinderat soll entscheiden, wie kommerziell oder gemeinnützig der Tennisclub agiert.

Dr. Most (CSU): Ein Tennisclub hat hohe Aufwendungen. Sport ist wichtig. Nachdem auch Jugendliche duschen, ist er für die Gewährung der Euro 25.000,–.

einstimmig angenommen

 

TOP 10:

Beantragung einer Hauswirtschaftskraft und zusätzlichen Erzieherstelle für den Caritas Kindergarten St. Ansgar

Der Caritas-Geschäftsführung soll die Beschäftigung einer zusätzlichen Hauswirtschaftskraft und einer pädagogischen Fachkraft, beide auf geringfügiger Basis, gewährt werden. Es besteht eine Vereinbarung über die Übernahme des Betriebsträgerdefizits mit der Einrichtung St. Ansgar. Bei Gewährung der beantragten Stellen würden die Kosten im Rahmen dieser Vereinbarung somit um voraussichtlich Euro 13.371,– je Haushaltsjahr steigen.

einstimmig angenommen

 

TOP 11:

Haushaltsreste 2017

 

Vorab die Definition:
Als Haushaltsausgaberest werden in der Kameralistik nicht ausgeschöpfte Ausgabeansätze bezeichnet, die am Jahresende nicht verfallen, sondern ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Der Haushaltsausgaberest ergibt sich aus § 15 Abs. 1 HGrG, wonach Ausgaben für Investitionen und Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen übertragbar sind. Entsprechend dem Haushaltsgrundsatz der zeitlichen Bindung gelten Ausgabeansätze nur für ein Jahr. Dieser Grundsatz wird durch die Übertragbarkeit von Haushaltsansätzen durchbrochen. Grundsätzlich verfallen nicht benötigte Ausgabenansätze mit Ablauf des Haushaltsjahres. Unter bestimmten Voraussetzungen darf jedoch eine Gemeinde beim Jahresabschluss Haushaltsreste bilden. Wird ein Haushaltsausgaberest gebildet, dann sind diese übertragbaren Mittel von der zeitlichen Bindung befreit und bleiben im folgenden Jahr verfügbar. Für die betreffende Ausgabe muss also kein erneuter Haushaltsansatz gebildet werden. Haushaltsausgabereste dürfen ausschließlich für die Maßnahmen Verwendung finden für die sie ursprünglich veranschlagt sind. Im Vermögenshaushalt (Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen) bleiben im Gegensatz zum Verwaltungshaushalt kraft Gesetzes alle Ansätze bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung verfügbar. Bei Baumaßnahmen und Beschaffungen ist die Verfügbarkeit jedoch längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres begrenzt, in welchem der Bau oder der beschaffte Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Die Übertragung der von der Verwaltung gebildeten Haushaltsausgabereste beschließt die Gemeindevertretung im Rahmen der Feststellung der Jahresrechnung oder vorweg durch gesonderten Beschluss. Ein hoher Anteil an Haushaltsausgaberesten in einer ausgeglichenen Jahresrechnung ist ein Hinweis auf eine stabile Finanzsituation der Gemeinde.
Quelle: Wikipedia

 

Kämmerer Schneider: Der Haushaltsplan für 2018 soll spätestens im Mai 2018 fertiggestellt sein. Vorgesehen ist allerdings, in der Gemeinderatssitzung am 17.04.2018 darüber zu beschließen. Werden die Haushaltsreste wie vorgesehen beschlossen, erhöhen sich die Rücklagen der Gemeinde zum 31.05.2018 auf Euro 51 Mio.

Die Präsentation des Kämmeres ist ab dem 07.02.2018 über das Ratsinformationssystem abrufbar.

Vennekold (WIP): Wenn die Haushaltsreste aufgelöst werden, erhöht sich die Rücklage automatisch um diese Summe. Warum werden also die Euro 24 Mio. – die durchaus zweckgebunden und verplant sind – gestrichen? Noch diese Woche soll eine große monetäre Entscheidung für ein gemeindliches Tochterunternehmen gefällt werden. In diesem Moment müssen die Gelder aus den Rücklagen gebucht werden. Er vermutet, dass die Auflösung aus politischen Gründen geschieht: Die Rücklagen steigen so wieder auf Euro 51 Mio.

Schneider: Die Maßnahmen werden nicht gestrichen, sie kommen in den neuen Haushalt. Diese Maßnahmen werden wohl erst ab Mai 2018 anfallen. Deswegen werden sie aufgelöst.

Demmeler (WIP): Bedankt sich bei Schneider für die verständlichen und transparenten Unterlagen. Wenn er die großen Summen anschaut, die auf jeden Fall in 2018 noch ausgegeben werden, sind die aktuellen Rücklagen auf jeden Fall keine „freien Rücklagen“.

Dr. Most (CSU): Hat Anmerkung zur politischen Ethik. Warum erwähnt Vennekold einen nichtöffentlichen Gegenstand in einer öffentlichen Sitzung Hier wird ein Gerücht in die Welt gesetzt, dass Millionen für eine Tochtergesellschaft verpulvert werden.

Tausendfreund: In den Fraktionen kann über Interna der Gesellschaft geredet werden.

Vennekold (WIP): Habe aus der öffentlichen Liste des Kämmerers zitiert. Hier werden keine Gerüchte gestreut, sondern es wird nur auf Fakten hingewiesen.

 

Abstimmung:

14 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen -> Antrag angenommen

 

Vennekold verliest die nachstehende Erklärung der WIP, die er auch zu Protokoll geben möchte:

Stellungnahme der WIP zu TOP 11, Sitzung vom 6.2.2018

Haushaltsreste aus Vorjahren

Jede Gemeinde hat bis zum 30.11. des Vorjahres den Haushaltsplan vorzulegen. Würde dies fristgerecht erfolgen, könnte man sich die Diskussion zu Haushaltsresten ersparen.

In den Vorjahren wurden Haushaltsreste definiert als die Ausgaben aus den Haushaltsplänen, die zwar nicht plangemäß im jeweiligen Jahr erfolgten, deren Projekte aber weiterhin gültig waren, so dass mit den Ausgaben weiter zu rechnen war und die Mittel entsprechend gebunden waren.

Der jetzige Vorschlag, die Reichweite der Haushaltsreste auf Ausgaben nur bis zum 31.5.2018 zu beschränken, verletzt den Grundsatz der Bilanzkontinuität und der Stetigkeit der angewendeten Haushaltsprinzipien.

Eine derartige Änderung der Vorgehensweise sollte grundsätzlich Gegenstand einer eigenständigen Beschlussfassung sein und im Finanzausschuss ordnungsgemäß vorbereitet werden.

Die WIP hält ausdrücklich fest, dass ausweislich der vorliegenden Anlage in erheblichem Umfang Projekte zwingend einem erneuten Ansatz im Haushaltplan 2018 erfordern, da diese Projekte bereits beschlossen und regelmäßig entsprechend veranlasst werden.

Im Einzelnen die wesentlichen Positionen:

6201-9250 Darlehen WBG:  EUR 3.500.000

8700-9250 Darlehen VBS: EUR 1.850.000

8700-9850 Investitionszuschuss: EUR 1.850.000

8800-9320 Bebaute Grundstücke, Grunderwerb: EUR 10.953.434

8800-9409 Bebaute Grundstücke, Hochbau : EUR 6.334.443

Summe: EUR 24.487.877

Einschließlich der nun vorliegenden Haushaltsreste von EUR 7.281.715 halten wir fest, dass somit von den Mitteln der Gemeinde zum 31.12.2017 einen Gesamtbetrag von EUR 31.769.592 als gebunden und nicht zur freien Verfügung des Gemeinderats anzusehen sind.

Die echten freien Rücklagen, über die die Gemeinde ohne Beschränkung verfügen kann, belaufen sich somit nur auf maximal rund EUR 27 Millionen. Die bisher in der Gemeinde kursierende Zahl von EUR 50 Millionen ist somit offensichtlich falsch.

 

Tausendfreund: Es darf eine kurze Begründung abgeben werden. Es muss geprüft werden, ob diese Erklärung zu Protokoll gegeben werden kann. (Nach sofortiger Prüfung durch Frau Meissner steht auch einer längeren Erklärung nichts im Wege.)

Zechmeister: Sollte die Erklärung zu lang sein, möchte sie die Zahlen aus der Erklärung zu Protokoll geben.

 

TOP 12:

Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

Es wurden zwei Mitarbeiter in der Abteilung Presse und Öffentlichkeitsarbeit in Teilzeit eingestellt.

Außerdem wurde ein neuer Mitarbeiter in der Abteilung Bautechnik eingestellt.

 

TOP 13:

Allgemeine Bekanntgaben

Tausendfreund verteilt Ausdrucke möglicher Hinweisschilder der Agenda 21 für den Höllriegelpark. Mit dem Besitzer des Parks müssen noch Gespräche geführt werden.

 

Von der Regierung von Oberbayern liegen die Unterlagen zur Wirtschaftlichkeit der Bebauung in der Heilmannstraße vor.

 

Die VBS-Sitzung verschiebt sich vom 19.02.2018 auf den 05.03.2018.

 

Am Rosenmontag wird es um 15.00 Uhr eine Rathauserstürmung durch die Schwanecker Ritter geben.

 

Zechmeister (WIP): Bittet um Unterstützung der Vereine am Faschingsdienstag durch die Gemeinderäte.

Wünscht sich eine Rückkehr zur sachlichen Diskussion ohne Zwischenrufe.

 

Voit (CSU): Am Samstag, 10.02.2018 findet der Kinderfasching ab 14.00 Uhr im Bürgerhaus statt.

 
Ende der öffentlichen Sitzung: ca. 23.30 Uhr; Es folgt eine nichtöffentliche Sitzung. Mitschrift online: 23.55 Uhr
Diese Mitschrift wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt (BvB). Sie ist trotzdem ohne Gewähr.

 

 

Weitere Informationen:

Ein Kommentar zu “Gemeinderat 06.02.2018: Mitschrift der WIP”

  1. Dr. Hans Eschler, Agenda 21 Pullach schreibt:

    Ich finde den Zuschuss von 25 TEURO für den Tennisclub Großhesselohe ungerechtfertigt, bei so einem reichen Club.

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