Pressemitteilung Nr. 54:
Bürgerbegehren – Offener Brief

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Tausendfreund,

wir schreiben diesen Offenen Brief als Vertreter des Bürgerbegehrens Heilmannstraße 53/55, das mehr als 700 wahlberechtigte Pullacherinnen und Pullacher unterzeichnet haben. Die Unterzeichner sind keine Querulanten, sondern nehmen ein Recht wahr, das in Artikel 12 der Bayerischen Verfassung verankert ist:
„Die Staatsbürger haben das Recht, Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden … durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zu regeln.”
Dass unser Bürgerbegehren „unlauter” sowie „politisch und sozial fragwürdig” sei (Gemeinderat Müller-Klug in der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2017), weisen wir auf das Schärfste zurück – auch im Namen der unterzeichnenden Pullacher Bürgerinnen und Bürger.

Zunächst sind wir – als offizielle Vertreter des Bürgerbegehrens – verwundert über die Funkstille seit der Eingangsbestätigung vom 25.09.2017. Wir haben bis heute, 10.10.2017, keine offizielle Information seitens der Gemeinde erhalten, dass
– ein Gutachten der Rechtsanwälte Döring Spieß vom 26.09.2017 vorliegt
– ein Gutachten des Bayerischen Städtetags vom 26.09.2017 vorliegt
– der Gemeinderat am 17.10.2017 über die Zulassung des Bürgerbegehrens entscheiden wird.

Im Wesentlichen wird uns in den beiden genannten Gutachten vorgeworfen, dass wir wichtige Aspekte des Bauvorhabens nicht erwähnt hätten, u.a.
– den bereits abgeschlossenen Vertrag der Gemeinde mit dem Generalübernehmer
– die bereits erbrachten Bauleistungen
– die kommunale Wohnraumförderung.

Damit wir als Vertreter des Bürgerbegehrens in der Gemeinderatssitzung am 17.10.2017 angemessen reagieren können, bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wann wurde der Generalübernehmervertrag dem Gemeinderat vorgelegt?
2. Wann wurde der Generalübernehmervertrag unterzeichnet?
3. Wann wurde die Öffentlichkeit darüber informiert?
4. Wofür und wann wurden 1,1 Millionen Euro Abschlagszahlungen geleistet?
5. Wann wurde der Antrag für die kommunale Wohnraumförderung gestellt?

Wir bitten um Ihre Antwort bis 13.10.2017 und zugleich um einige Minuten
Rederecht in der Gemeinderatssitzung vom 17.10.2017.

Mit freundlichen Grüßen

Die Vertreter des Bürgerbegehrens Heilmannstraße 53/55
Christine Salfer, Beate von Bergwelt und Stefan Danner

 

 

Der Offene Brief wurde von der 1. Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund am 13.10.2017 per E-Mail wie folgt beantwortet:

 

An die
Vertreter/innen des Bürgerbegehrens zur Heilmannstraße 53/55
Christine Salfer
Beate von Bergwelt
Stefan Danner

 

Sehr geehrte Frau Salfer, sehr geehrte Frau von Bergwelt, sehr geehrter Herr Danner,

nachdem Sie in der letzten Gemeinderatssitzung vertreten waren, war Ihnen ja bekannt, dass über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in des Gemeinderatssitzung am 17.10.2017 entschieden werden wird und dass die Verwaltung bereits einige Stellungnahmen eingeholt hatte. Von “Funkstille” kann also keine Rede sein. Eine offizielle Mitteilung an die Vertreter eines Bürgerbegehrens über das weitere Verfahren nach Einreichung des Antrags ist nicht vorgesehen und war wegen der in der letzten Sitzung öffentlich gegebenen Informationen auch nicht erforderlich. Die Entscheidung über die Zulässigkeit steht auf der Tagesordnung der Sitzung vom 17.10.2017, die Tagesordnung und die entsprechenden Sitzungsunterlagen können über das Bürger- und Ratsinformationssystem abgerufen werden, sobald diese auch den Gemeinderatsmitgliedern zur Verfügung stehen. Die Sitzungsvorlage schicke ich Ihnen zusätzlich im Anhang dieser Mail.

Ihre Fragen darf ich ich wie folgt beantworten:

1. Der konkrete Generalübernehmervertrag mit der BML BauService GmbH wurde dem Gemeinderat zur nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2016 zur Beschlussfassung vorgelegt, nachdem der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 10.05.2016 der Verwaltung den Auftrag erteilt hatte, einen entsprechenden Vertrag zur Realisierung des Projekts Heilmannstraße 53/55 vorzubereiten.

2. Die Vertragsunterzeichnung fand am 04.08.2016 und am 08.08.2016 statt.

3. Der Beschluss vom 26.07.2016 wurde am 25.04.2017 öffentlich bekanntgegeben.

4. Inhalt des Vertrages ist, dass bestimmte Prozentsätze der Kosten zu einem definierten Zeitpunkt fällig sind. Mit Stand 14.06.2017 wurden 5 % (400.000 Euro) fällig, die am 19.06.2017 überwiesen wurden. Die 2. Abschlagszahlung von 9 % (700.000 Euro) wurde im Juli 2017 fällig und am 01.08.2017 überwiesen.

5. Bereits im Jahr 2016 und auch in 2017 wurden etliche Gespräche mit der Förderstelle bei der Regierung von Oberbayern geführt und dort die jeweiligen Planungsstände vorgelegt. Noch vor Vertragsabschluss mit der BML BauService GmbH war abgeklärt, dass die Gemeinde für das Projekt Wohnbauförderung nach der 2. Säule des Wohnungspakts Bayern erhalten wird (30 % der Grundstücks-, Planungs- und Baukosten). Der auf der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und der Kostenberechnung nach DIN 276 beruhende Förderantrag wurde mit Datum vom 05.10.2017 gestellt.

Zur Frage des Rederechts in der Gemeinderatssitzung am 17.10.2017 kann ich nur auf diese Sitzung verweisen. Es obliegt der Entscheidung des Gemeinderats, ob dieses eingeräumt wird. Ich werde Ihren Wunsch, einige Minuten zu Ihrem Antrag zu sprechen, natürlich mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Susanna Tausendfreund
Erste Bürgermeisterin